Sachsen-Anhalt: Neue Vorwürfe gegen beurlaubte Lotto-Geschäftsführerin

Posted on: 15/07/2020, 01:36h. 

Last updated on: 15/07/2020, 01:36h.

Im Skandal um die mittlerweile freigestellte Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Maren Sieb, werden neue Vorwürfe laut. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) heute berichtet, bestehe der Verdacht, dass die ehemalige Lotto-Chefin in ihrer Bewerbung falsche Angaben gemacht habe.

Ein Lottoschein und Stift
Lotto zählt zu den beliebtesten Glücksspielen in Sachsen-Anhalt. (Pixabay)

So sei fraglich, ob Sieb tatsächlich ein Diplom als Kommunikationswirtin abgeschlossen habe. Laut MZ habe Sieb zwar ein Studium in der Fachrichtung begonnen, dieses allerdings nicht beendet. Sieb selbst weise die Vorwürfe zurück.

Die Hintergründe des „Sieb-Skandals“

Maren Sieb war im Jahre 2012 zur Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt gewechselt und hatte dort als Geschäftsführerin anfänglich ein Gehalt von mehr als 122.000 Euro bezogen, welches sich bis 2019 auf mehr als 174.000 Euro gesteigerte hatte. Der Bund der Steuerzahler bezeichnet die üppigen Gehaltszunahmen als „Selbstbedienungsmentalität“. Vorwürfe wurden auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördergeldern laut. So seien Zahlungen an nicht förderfähige Landeseinrichtungen vergeben und Fördergrenzen überschritten worden.

Titel ohne Abschluss?

Nach MZ-Recherchen habe Sieb in einem 2012 verfassten Lebenslauf angegeben, den Titel der „Diplom-Volkswirtin“ von der Mitteldeutschen Akademie in Magdeburg im Jahre 2001 erworben zu haben. Der zu dieser Zeit vergeben Abschluss habe jedoch schlicht „Kommunikationswirtin“ geheißen.

Die mittlerweile geschlossene Akademie habe zwar ein „Diploma in Marketing Communication“ vergeben, dieses sei jedoch kein akademischer Grad und dürfe nicht als Diplom bezeichnet werden.

Laut MZ sehe das Wirtschaftsministerium im Tragen des Titels einen Verstoß gegen Landesrecht. Ministeriumssprecher Robin Baake habe erklärt:

Die Mitteldeutsche Akademie war nicht befugt, einen solchen Titel zu vergeben, und Absolventen dieser Akademie sind auch nicht befugt, einen solchen Titel zu führen.

Ein solches Handeln, so Baake weiter, könne den „Straftatbestand des Missbrauchs von Titeln“ erfüllen.

Sieb bestreite derweil die Vorwürfe. Gegenüber der MZ habe sie erklärt „ein Diplomverfahren durchlaufen“ zu haben. Einen Nachweis über den Titel „Diplom-Kommunikationswirtin“ habe sie auf Nachfrage der MZ jedoch nicht vorgelegt.