GGL warnt vor spa­nischer Weih­nachts­lot­terie El Gordo

Posted on: 18/11/2025, 10:28h. 

Last updated on: 18/11/2025, 10:28h.

  • Die GGL hat vor der spanischen Weihnachtslotterie El Gordo gewarnt.
  • Die Teilnahme daran ist für Spieler in Deutschland illegal.
  • Angebot hierzulande nur über nicht lizenzierte Zweitlotterien möglich.

Alljährlich im Dezember versetzt die populäre Ziehung halb Spanien ins Lottofieber. Das Event ist derart beliebt, dass auch hierzulande viele Fans Interesse an einer Teilnahme haben. Davor warnte nun die GGL, denn in Deutschland ist die spanische Weihnachtslotterie El Gordo illegal.

El Gordo-Los
El Gordo darf hierzulande nicht gespielt werden (Bild: Flickr/Fotero, CC BY-NC 2.0)

Auch hierzulande hat im Internet die Werbung für die Weihnachtslotterie längst begonnen. Da es sich bei der Ziehung im Gegensatz bspw. zum Eurojackpot um eine rein spanische Angelegenheit handelt, dürfen Lottofans von Deutschland aus daran jedoch nicht teilnehmen.

Darauf wies nun die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in einem extra eingerichteten FAQ-Bereich hin. Sie betont, dass es sich bei diesen Angeboten nicht um die Teilnahme an der offiziellen Lotterie handelt. Stattdessen könnten Lottospieler aus Deutschland lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter wetten.

Die GGL erklärt dazu:

Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande. Nach den Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind derartige „Zweitlotterien“ nicht erlaubnisfähig und somit illegal.

Dies hindere diverse Anbieter jedoch nicht daran, ihr El Gordo-Angebot zu vermarkten. Kein Wunder, lockt die aufgrund ihrer hohen Gewinne Der Dicke (El Gordo) getaufte Lotterie doch mit vielen attraktiven Preisen.

Nicht lizenzierte Zweitlotterien

Die GGL betont, dass die betreffenden Akteure hierzulande nicht lizenziert sind. Dies werde auch dadurch ersichtlich, sie sich nicht auf der Whitelist der zugelassenen Betreiber befinden.

Von der Behörde heißt es dazu:

Trotz des Verbots gibt es illegale Glücksspielanbieter wie beispielsweise Lottoland (Deutsche Lotto- und Sportwetten Ltd.) oder Lottohelden (Deutsche Lotto- und Toto-Agentur Ltd.), die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben und anbieten. Diese Glücksspielangebote sind illegal.

Aus diesem Grund rate die GGL dringend davon ab, auf Online-Angebote zu reagieren, die eine Teilnahme an El Gordo vermarkten. Diese können laut Behörde erhebliche Risiken mit sich bringen.

Zum einen drohen rechtliche Konsequenzen durch die Teilnahme an der illegalen Lotterie. Darüber hinaus drohen Spielern finanzielle Risiken. Dazu zählen etwa ausbleibende Gewinnauszahlungen durch den unlizenzierten Betreiber.