Spielhallen-Zutritt in Nieder­sachsen künftig erst ab 21 Jahren

Posted on: 27/01/2022, 10:55h. 

Last updated on: 27/01/2022, 11:49h.

Die Landesregierung von Niedersachsen hat am Mittwoch ein neues Spielhallengesetz verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen dürfte die Anhebung des Mindestalters gehören. Künftig dürfen Spielhallen in dem Bundesland erst ab 21 Jahren betreten werden.

Spielhalle Verbotsschild ab 21
Das Spielhallen-Mindestalter gilt ab 1. Februar 2022 (Bild: Pixabay, Komposition: Casino.org)

Die von der Regierungskoalition aus SPD und CDU beschlossene Änderung führt ab 1. Februar 2022 zu einer Erhöhung des Mindestalters um drei Jahre. Bisher war der Zutritt in den rund 1.800 Spielhallen von Niedersachsen ab 18 Jahren erlaubt.

Stärkung des Jugendschutzes

Begründet wird die Anhebung mit der größeren Spielsuchtgefährdung jüngerer Menschen. Sie sei eine wirksame Maßnahme, um den Jugendschutz zu stärken, so Regierungsvertreter.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) erklärte in einem Statement:

Von Spielhallen geht Suchtgefahr aus, und Sucht führt zu weitreichenden sozialen Problemen. (…) Mit dem Gesetzentwurf gelingt es, sowohl den Spielerschutz deutlich zu verbessern als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen.

Bei dem Gesetz habe die Regierung in Betracht gezogen, dass die Branche über 5.000 Jobs in Niedersachsen sichere. Die neue Verordnung fordere den Betrieben vieles ab, doch sie „beschreitet einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland“.

Grund dafür sei die Einführung von weitreichenden Qualitätsstandards. So gehörten eine Zertifizierung und Sachprüfung durch die IHK sowie regelmäßige Schulungen und ein Sozialkonzept zu den Bedingungen für den Betrieb einer Spielhalle. Auch ein Rauchverbot, eine von Mitternacht bis 6 Uhr geltende Sperrstunde sowie weitere Werbebeschränkungen zählten zu den Maßnahmen der „Qualitätsoffensive“, so der Minister.

Gnadenfrist für Verbundspielhallen

Eine weitere Neuerung dürfte für Erleichterung in der Automatenwirtschaft sorgen. So sieht das Gesetz eine Verlängerung der Genehmigungen für den Betrieb von Verbundspielhallen bis zum 31. Dezember 2025 vor. Damit werden die bestehenden, ursprünglich nur bis 31. Januar 2022 geltenden Lizenzen um knapp drei Jahre verlängert.

Am Mittwoch wurden auch in Schleswig-Holstein neue Glücksspielgesetze verabschiedet. Dabei standen für Spielhallen Mindestabstände im Mittelpunkt. Diese entfallen künftig bei Kindergärten und -krippen, da unter 6-Jährige als nicht spielsuchtgefährdet angesehen werden. Demgegenüber treten Abstandsregeln für Spielsucht- und Schuldnerberatungen in Kraft, da Betroffene durch nahegelegene Spielhallen „nicht in Versuchung“ geführt werden sollen.

Prof. Florian Heinze, Geschäftsführer des Niedersächsischen Automatenverbands (NAV), betont, dass die rund 270 betroffenen Spielstätten bis Ende des Monats die erforderlichen Anträge einreichen müssen, um von den verlängerten Lizenzen profitieren zu können.

Allerdings bestehe die Landesregierung auf Stellung eines gemeinsamen Antrags für beide Spielhallen sowie die Rückgabe der zuvor erteilten Lizenz. Heinze widerspricht dieser Rechtsauffassung und legt den Betreibern nahe, eine solche Lizenz „nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung“ herauszugeben.

Die Anbieter sollten dazu deutlich machen, dass sie diese „Genehmigung mit Rückgabe nicht aufgeben.“ Diesbezüglich werde der Automatenverband am 28. Januar eine Online-Veranstaltung durchführen, um seinen Mitgliedern die Details und Auswirkungen des Gesetzes zu erläutern.