Eilanträge gescheitert: Spielhallen im Saarland und in NRW bleiben geschlossen

Posted on: 13/11/2020, 12:59h. 

Last updated on: 13/11/2020, 12:59h.

Die Spielhallen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen müssen geschlossen bleiben. Die Oberverwaltungsgerichte in Münster und Saarlouis haben damit die Klagen von drei Spielhallen-Betreibern abgelehnt, die mit Eilanträgen gegen die Zwangsschließungen vorgehen wollten. Dies haben die Gerichte gestern in ihren jeweiligen Pressemitteilungen berichtet.

Hammer und Waage
Die Spielhallen in NRW und im Saarland müssen geschlossen bleiben. (pixabay.com, succo)

Zuvor waren in den vergangenen Wochen mehr als 500 Eilanträge gegen die Corona-Beschlüsse und Zwangsschließungen bei Gerichten in ganz Deutschland eingereicht worden.

Klage zweier Spielhallen-Betreiber im Saarland gescheitert

Im Saarland hätten zwei Spielhallenbetreiber gegen den Regierungsbeschluss geklagt, nachdem sie ihre Hallen aufgrund der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober bis Ende November hätten schließen müssen.

In der Begründung des Gerichts heißt es:

Die Regelung sei zur Erreichung des Ziels, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden, geeignet, weil sie die Kontaktmöglichkeiten in Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen beschränke und verhindere, dass sich wechselnde Gäste in den Einrichtungen einfinden.

Auch wenn die Spielhallen Hygienekonzepte ausgearbeitet hätten, sei das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen, in denen sich viele Menschen für längere Zeit aufhielten, als deutlich erhöht einzuschätzen, so die Richter. Eine Komplettschließung sei daher mit „Blick auf die gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckungen und Erkrankungen für Leib und Leben einer Vielzahl Betroffener sowie einer Überlastung des Gesundheitswesens“ angemessen.

Während die Eilanträge gegen die jüngsten Corona-Verordnungen in NRW und im Saarland abgelehnt wurden, war eine Spielhallen-Betreiberin in Hamburg mit einer ähnlichen Klage gegen die Corona-Verordnung im Mai erfolgreich. Wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Hamburg hervorgeht, hatte das Gericht dem Eilantrag der Betreiberin stattgegeben und den Betrieb der Spielhalle mit bis zu acht Kunden und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes erlaubt.

Spielhallen in NRW müssen geschlossen bleiben

Auch die Klage des Automatenproduzenten und Spielhallen-Betreibers Löwen Entertainment gegen die Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen vom 2. November wurde vom Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes abgelehnt. Die Verordnung sieht eine Schließung aller Spielhallen bis zum 30. November vor.

Die Klage sei unter anderem mit der Ungleichbehandlung gegenüber Friseursalons begründet worden. Dieser Argumentation habe das Gericht widersprochen. Friseursalons gehörten zur Grundversorgung der Bevölkerung. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liege demnach nicht vor.

Die Oberverwaltungsgerichte in NRW und im Saarland argumentierten, dass die Corona-Verordnungen zwar in durch die Verfassung geschützte Grundrechte eingriffen, dies jedoch angesichts der staatlichen Entschädigungsleistungen zu vertreten sei. Die Beschlüsse beider Gerichte seien unanfechtbar.