Corona-Beschluss der Bundesregierung: Spielhallen und Wettbüros auch weiterhin geschlossen
Veröffentlicht am: 16. April 2020, 03:50 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2020, 03:50 Uhr.
Die Bundesregierung hat gestern gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder in einer Telefonschaltkonferenz die Leitlinien zur Beschränkung der sozialen Kontakte angesichts der Corona-Pandemie in den öffentlichen Bereichen aktualisiert.

Auch wenn die Richtlinien in einigen Bereichen gelockert wurden und damit die ersten Schritte in den normalen Alltag möglich sind, kann die Glücksspiel- und Wettbranche davon nicht profitieren.
Voraussichtlich bis zum 4. Mai 2020 bleiben Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros sowie gastronomische Betriebe weiterhin geschlossen, um die sozialen Kontakte auf ein Minimum einzuschränken.
Für den Publikumsverkehr geschlossen sind:
- Gastronomiebetriebe. […]
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.4. nicht explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Von den ersten Lockerungen profitieren laut dem gestrigen Beschluss Fahrradhändler, Autohäuser und Buchhandlungen mit einer Ladengröße bis zu 800 Quadratmetern. Auch Friseure dürfen unter verschärften hygienischen Maßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Umsetzung der Hygienebestimmungen in Spielhallen und Casinos möglich
Die Schutzmaßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Krise getroffen wurden, haben die Glücksspielbranche in Deutschland massiv getroffen. Daher dürfte der gestrige Beschluss der Bundesregierung für Unmut bei den Betreibern gesorgt haben.
Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz und des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, der die Branche in Bezug auf vorbereitende Maßnahmen zur Wiedereröffnung berät, sagte am Montag, dass Vorgaben des Infektionsschutzes in den Spielhallen gut umgesetzt werden könnten.
Hilbert führte aus:
„In diesem Schritt wäre es natürlich auch für die Automatenbranche existenziell, nicht nur die Geräte in der Gastronomie wieder in Betrieb nehmen zu können, sondern ebenfalls die Spielhallen wieder öffnen zu dürfen. Aufgrund der räumlichen Maßnahmen, die für Spielhallen zum Beispiel in der Spielverordnung gesetzlich verankert sind, stellen Spielhallen einen öffentlichen Raum dar, der die Maßgaben des Infektionsschutzes sehr gut umsetzen kann.“
Zu den von Hilbert vorgeschlagenen Maßnahmen gehörten unter anderem die Installation von Spuckschutzelementen im Tresen- und Geldspielbereich, das Wechseln über einen Geldwechselautomaten, Abstandsmarkierungen und Desinfektion der Geräte nach jeder Nutzung.
Auf einige Punkte könne sich die Branche vorbereiten, wenn eine schrittweise Öffnung der Glücksspielbetriebe bevorstehe. Doch derzeit müsse man sich noch in Geduld üben, sagte Hilbert.
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Letzte Kommentare ( 7 )
ja Liane, da ist Erfindungsgeist gefragt! IN BRANDENBURG musst du zum rauchen das Gebäude verlassen, es gibt keine pflicht zum rauchen in Niedersachsen , dafür habt auch ihr eine maskenpflicht !
Ist ja alles schön und gut, dass die Spielhallen wieder geöffnet werden soll....aber wir in Niedersachsen dürfen rauchen und die Gäste rauchen eine nach der anderen. Somit ist die Maskenpflicht hier überhaupt nicht möglich. Auch daran mal gedacht?....wie soll das bitte funktionieren???
Wann öffnen in Niedersachsen die Spielhallen wieder? Da die Gaststätten ja auch wieder öffnen dürfen?
Man sollte genau so Lockerungen in Spielhallen machen wie in anderen Geschäften.
Und wann dürfen spielhallen wieder geöffnet werden
In Spielhallen geht das aber mit Pflicht von Handschuhen und Maske
Mann sollte Spuelstätten Genau so öffnen weil dadurch auch etwas ablenkung von der zur zeit geltenen epedemie und dadurch etwas druck vom Häuslichen gedämmt ist, natürlich mit Allen vorsorglichen mitteln, Muntschut u. s. w.