Corona-Beschluss der Bundesregierung: Spielhallen und Wettbüros auch weiterhin geschlossen

Posted on: 16/04/2020, 03:50h. 

Last updated on: 16/04/2020, 03:50h.

Die Bundesregierung hat gestern gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder in einer Telefonschaltkonferenz die Leitlinien zur Beschränkung der sozialen Kontakte angesichts der Corona-Pandemie in den öffentlichen Bereichen aktualisiert.

Mann am Fenster, Virus
Beschluss der Bundesregierung: Spielhallen, Casinos und Wettbüros auch weiterhin geschlossen. (Bild: pixabay.com)

Auch wenn die Richtlinien in einigen Bereichen gelockert wurden und damit die ersten Schritte in den normalen Alltag möglich sind, kann die Glücksspiel- und Wettbranche davon nicht profitieren.

Voraussichtlich bis zum 4. Mai 2020 bleiben Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros sowie gastronomische Betriebe weiterhin geschlossen, um die sozialen Kontakte auf ein Minimum einzuschränken.

Für den Publikumsverkehr geschlossen sind:

  • Gastronomiebetriebe. […]
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.4. nicht explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Von den ersten Lockerungen profitieren laut dem gestrigen Beschluss Fahrradhändler, Autohäuser und Buchhandlungen mit einer Ladengröße bis zu 800 Quadratmetern. Auch Friseure dürfen unter verschärften hygienischen Maßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Umsetzung der Hygienebestimmungen in Spielhallen und Casinos möglich

Die Schutzmaßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Krise getroffen wurden, haben die Glücksspielbranche in Deutschland massiv getroffen. Daher dürfte der gestrige Beschluss der Bundesregierung für Unmut bei den Betreibern gesorgt haben.

Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz und des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, der die Branche in Bezug auf vorbereitende Maßnahmen zur Wiedereröffnung berät, sagte am Montag, dass Vorgaben des Infektionsschutzes in den Spielhallen gut umgesetzt werden könnten.

Hilbert führte aus:

 „In diesem Schritt wäre es natürlich auch für die Automatenbranche existenziell, nicht nur die Geräte in der Gastronomie wieder in Betrieb nehmen zu können, sondern ebenfalls die Spielhallen wieder öffnen zu dürfen. Aufgrund der räumlichen Maßnahmen, die für Spielhallen zum Beispiel in der Spielverordnung gesetzlich verankert sind, stellen Spielhallen einen öffentlichen Raum dar, der die Maßgaben des Infektionsschutzes sehr gut umsetzen kann.“

Zu den von Hilbert vorgeschlagenen Maßnahmen gehörten unter anderem die Installation von Spuckschutzelementen im Tresen- und Geldspielbereich, das Wechseln über einen Geldwechselautomaten, Abstandsmarkierungen und Desinfektion der Geräte nach jeder Nutzung.

Auf einige Punkte könne sich die Branche vorbereiten, wenn eine schrittweise Öffnung der Glücksspielbetriebe bevorstehe. Doch derzeit müsse man sich noch in Geduld üben, sagte Hilbert.