Sachsen-Anhalt: Verfahren gegen ehemalige Lotto-Chefs eingeleitet

Posted on: 02/10/2020, 04:22h. 

Last updated on: 02/10/2020, 05:24h.

Der Skandal um das ehemalige Management von Lotto Sachsen-Anhalt zieht weitere Kreise. Wie die Mitteldeutsche Zeitung am Donnerstag berichtet hat, wolle die Glücksspielaufsicht des Innenministeriums ein Verfahren wegen ordnungswidrigen Verhaltens gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Lotteriegesellschaft Sachsen-Anhalts (LTSA), Ralf von Einem und Maren Sieb, einleiten.

Lottokugeln, Kugeln mit Zahlen
Sachsen-Anhalt: Verfahren gegen Lotto-Chefs Ralf von Einem und Maren Sieb. (Bild: pixabay.com)

Ein Prüfbericht der Behörde, der der Deutschen Presseagentur vorliege, habe ergeben, dass Sieb und von Einem nicht korrekt gehandelt hätten, indem sie das Ministerium nicht über verdächtige Großspieler informiert hätten.

Der Vorwurf gegen Ralf von Einem und Maren Sieb

Neun Großspieler, die in einer Lottoannahmestelle in Zerbst seit 2017 hohe Einsätze bei Oddset-Sportwetten tätigten und überdurchschnittlich hohe Gewinne generieren konnten, erregten die Aufmerksamkeit der Behörden.

Mit nur einer Kundenkarte seien Beträge von insgesamt 1,35 Mio. Euro gesetzt und 1,53 Mio. Euro gewonnen worden. Dies habe zu einer Umsatzsteigerung von 300 Euro auf 10.000 Euro wöchentlich im Zerbster Lottogeschäft geführt.

Einsätze in diesen Dimensionen seien nur möglich gewesen, weil die LTSA die Einsatzlimits der Annahmestelle zuvor erhöht hatte. Mittlerweile wurden die Großspieler gesperrt und der Wettannahmestelle in Zerbst wurde Anfang des Jahres die Lizenz entzogen.

Zwar hätten von Einem und Sieb die Geldwäschestelle informiert, nicht jedoch die zuständigen Behörden Sachsen-Anhalts. Die Glücksspielaufsicht erklärte in einem internen Bericht, dass der Berichtspflicht an den Aufsichtsrat nicht in angemessenem Umfang nachgegangen worden sei.

So heißt es seitens der Behörde:

Es besteht bei den hier zu betrachtenden Ereignissen keine Holschuld der Glücksspielaufsicht, sondern eine Bringschuld der LTSA.

Verfahren gegen Lotto-Chefs könnte Konsequenzen haben

Ralf von Einem und Maren Sieb wurden bereits im Sommer freigestellt. Aufsichtsratschef Thomas Webel (CDU) begründete diese Maßnahme mit der unzureichenden Unterrichtung der Aufsichtsbehörden.

Die Verträge von Einems und Siebs sollen allerdings offiziell bis Ende 2022 laufen. Daher stehen Gespräche für eine mögliche Abfindung an. Das Verfahren, das die Glücksspielaufsicht des Innenministeriums nun einleiten will, könnte möglicherweise die anstehenden Verhandlungen beeinflussen.

Wie der aktuelle Stand der Entwicklung aussehe und welche Konsequenzen ein Verfahren nach sich ziehen könnte, kommentierte das Finanzministeriums nicht. Auch die LTSA gab keine Erklärung ab. Derzeit sichte eine Arbeitsgruppe die Prüfberichte. Anschließend werde die Gruppe dem Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen vorschlagen.