Medienanstalten fordern Durchgreifen gegen illegale Casino-Werbung

Posted on: 07/03/2019, 01:34h. 

Last updated on: 07/03/2019, 01:52h.

Die Landesmedienanstalten haben in einem Rundbrief an über 500 deutsche Radio- und Fernsehsender ein härteres Vorgehen gegen Werbung für illegale Glücksspielangebote gefordert. Das Dokument, das auf den 25. Februar 2019 datiert ist, konnte erstmals von der Süddeutschen Zeitung und dem Norddeutschen Rundfunk eingesehen werden.

Karten und Wuerfel
Werbung für Online Glücksspiel könnte künftig eingeschränkt werden. (Quelle: Flickr)

Wie die Medien berichten, werden die Privatsender im Schreiben darauf hingewiesen, das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Werbeverbot für illegales Glücksspiel zu beachten.

Vom Werbeverbot betroffen sind zum Beispiel Online Casino-Seiten, deren Betreiber keine deutsche Glücksspiellizenzen halten.

Die Medienaufsichten drohen mit einem verwaltungsrechtlichen Vorgehen, sollten die Sender der Aufforderung nicht nachkommen. Unterlassungsklagen wären in diesem Zusammenhang ein mögliches Mittel der Anstalten.

Rahmenbedingungen für Glücksspiel-Werbung sind im § 5 Glücksspielstaatsvertrag festgelegt. Er beinhaltet sowohl die Voraussetzungen für Art und Umfang von Werbung als auch ein Verbot für irreführende Werbung oder das Inaussichtstellen unzutreffender Gewinnchancen.

Überdies wird ein eingeschränktes Werbeverbot für Glücksspielwerbung im Fernsehen formuliert, das auf Länderebene ausgesetzt werden kann. Werberichtlinien sollen regeln, unter welchen Voraussetzungen Werbung für Wetten und Lotterien möglich sind.

Für illegales Glücksspiel gilt ein generelles Werbeverbot.

Der rechtliche Rahmen des Verbots

Dass die Landesmedienanstalten nach Jahren der Untätigkeit damit beginnen, das Werben für Glücksspielangebote zu rügen, überrascht nur auf den ersten Blick.

Im Glücksspielstaatsvertrag wird das Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel eindeutig geregelt, konnte allerdings durch die Beantragung von Glücksspiellizenzen in Schleswig-Holstein umgangen werden. Nach dem hat sich dies nun jedoch geändert und die Anstalten vermutlich zum Handeln gezwungen.

Speziell für Online Casinos kommt erschwerend hinzu, dass die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene, ergänzende Werberichtlinie (WerbeRL) zum Glücksspielstaatsvertrag nicht auf angebotene Online Casino-Spiele anwendbar ist.

Sie ermöglicht es bisher, TV-Werbung für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zu erlauben, wenn der Werbebeitrag nicht den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages – dem Schutz der Jugend und der Spieler – entgegensteht.

Das Anliegen aus dem Brief der Landesmedienanstalten betrifft demnach vor allem Online Casino-Anbieter.

Online-Buchmacher und Lottounternehmen befinden sich bei Beachtung der derzeitigen Regelungen der WerbeRL in sicherem Fahrwasser.

Hoffnung kommt aus dem hohen Norden

Flagge Schleswig-Holstein
Die Flagge Schleswig-Holsteins weht für Glücksspielanbieter. (Quelle: Wikipedia)

Für Online Casinos könnte Hoffnung aus dem hohen Norden kommen. Wie jüngst bekannt wurde, plant die schleswig-holsteinische Regierungskoalition, auch in Zukunft Lizenzen an private Glücksspielanbieter aus Deutschland und dem europäischen Ausland zu vergeben.

Dies verwundert kaum, hatte das Bundesland doch seit der Legalisierung von Online Casinos im Jahre 2013 satte 10 Millionen Euro an Steuern eingenommen.

Im Notfall soll die Lizenzvergabe auch ohne Zustimmung der anderen Bundesländer passieren. Wie dies rechtlich umgesetzt werden soll, ohne einen bühnenreifen Konflikt mit den Landespartnern heraufzubeschwören, bleibt unklar.

Aufklärung über die Zukunft von Online-Glücksspiel und Online-Glücksspielwerbung könnte die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2019 bringen. Dabei wird voraussichtlich auch ein mögliches, bundesweites Legalisierungsvorhaben von Online-Glücksspiel auf der Agenda stehen.