Fehler­hafte Rubbel­los-Infos: Klage­welle gegen Öster­reich­ische Lotterien

Posted on: 12/03/2025, 05:19h. 

Last updated on: 11/03/2025, 02:23h.

  • Die Österreichischen Lotterien sind wegen fehlerhafter Rubbellos-Informationen einer Klagewelle ausgesetzt.
  • Medienberichten zufolge haben 200 Losbesitzer Ansprüche auf den jeweils 60.000 Euro schweren Hauptpreis angemeldet.
  • Eigentlich hatte die Lotterie nur zwei Hauptgewinne für das betreffende Rubbellos vorgesehen.

Österreichs Lotto-Veranstalter könnte eine Verlosung aus dem Jahr 2023 nachträglich teuer zu stehen kommen. Bei der unter dem Namen 1 Jahr Weihnachten! durchgeführten Lotterie konnten Spieler bis zu 60.000 Euro gewinnen. Anstatt der vorgesehenen zwei Gewinner werden die Österreichischen Lotterien nun jedoch mit rund 200 Ansprüchen konfrontiert. Dies berichtet das österreichische Magazin Profil diese Woche.

Rubbellos
Dieses Rubbellos löste die Klagewelle aus (Bild: Österreichische Lotterien)

Bei der strittigen Rubbellos-Verlosung geht es um die Serie 446, die der Veranstalter Ende 2023 aufgelegt hatte. Als Hauptgewinn winkte den Spielern die zwölfmalige monatliche Zahlung von 5.000 Euro.

Eine missverständliche Formulierung auf der Rückseite des Rubbelloses könnte die Österreichischen Lotterien nun um viel Geld bringen. Stein des Anstoßes sind die missverständlichen Spielbedingungen.

In denen erklärt der Betreiber:

Auf diesem Rubbellos befinden sich 2 Spiele. (…) Finden Sie 3 x das Geldschein-Symbol ,5000‘, gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!

Aufgrund der im letzten Satz fehlenden Ergänzung “pro Spiel” interpretieren die Kläger, dass die drei Symbole zwar auf einem Los, aber in beiden Spielfeldern auftauchen können.

Dies war jedoch nicht die Intention des Betreibers. Dieser meinte stattdessen, dass das 5000er Symbol in einem Spielfeld freigerubbelt werden muss.

Gericht urteilte bereits für einen Kläger

Der Argumentation der Lotterie schloss sich ein erstes Gericht allerdings nicht an. Im Oktober urteilte das Handelsgericht Wien in zweiter Instanz im Sinne des Klagenden. Die Richterin begründet in ihrem Urteil, dass von einer professionellen Lotterie eine „besondere Genauigkeit und Klarheit beim Verfassen der Spielbedingungen“ erwartet werden könne. Aus diesem Grund verurteilte sie die Lotterie zur Auszahlung der 60.000 Euro an den Kläger.

Auf dessen Argumentation und Erfolg setzen rund 200 weitere Inhaber eines Rubbelloses mit entsprechenden Gewinnzahlen. Laut Profil vertritt allein der Anwalt Oliver Peschel 180 Losbesitzer mit diesem Anspruch.

Insgesamt verkaufte die Lotterie über 1,2 Millionen Rubbellose der Spielserie mit den fehlerhaften Gewinnen für je 3 Euro. Der Bruttospielertrag lag damals bei annähernd 1,6 Mio. Euro. Sollten die 200 Kläger recht bekommen, müsste der Veranstalter rund 12 Mio. Euro auszahlen.

Die Lotterie wappnet sich nun für die anstehende Rubbellos-Klagewelle. Ihre Rechtsabteilung erklärt die fehlerhafte Beschreibung zu einem „offensichtlichen Erklärungsirrtum“.

Aus diesem Grund sei der Spielvertrag wegen Irrtums aufgehoben. Allerdings zeigt sich die Lotterie kulant. Sie bietet den Klagenden an, ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Es ist abzusehen, dass sich die meisten der möglichen Anspruchsinhaber darauf nicht einlassen werden.