Verstoß gegen Bestimmungen zur Glücks­spiel­werbung: GGL verhängt Geld­strafe

Posted on: 13/03/2023, 05:42h. 

Last updated on: 13/03/2023, 06:11h.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist neben der Kontrolle der Glücksspiel-Anbieter auch für die Ahndung von Verstößen zuständig. Nun hat die Behörde erstmals einen lizenzierten Betreiber aufgrund des Verstoßes gegen die Bestimmungen zur Glücksspielwerbung zu einer Geldstrafe in fünfstelliger Höhe verurteilt.

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Der Glücksspielwerbung-Verstoß kostet den Betreiber viel Geld (Bild: Pixabay)

Am Montag gab die GGL bekannt, dass sie gegen das namentlich nicht genannte Glücksspiel-Unternehmen einen Ordnungswidrigkeitsbescheid verhängt habe. Sie wirft dem Anbieter vor, bewusst auf Webseiten für sein Angebot geworben zu haben, auf denen auch für illegale Angebote Glücksspielwerbung betrieben worden sei.

GGL: Glücksspielwerbung verstieß gegen GlüStV

Damit habe das Unternehmen gegen eine der Grundlagen des Glücksspielstaatvertrages (GlüStV) verstoßen, so die GGL in ihrem Statement. Dessen Ziel sei die „strikte Trennung der legalen von den illegalen Angeboten“, um auf diese Weise den Spielerschutz zu gewährleisten.

GGL-Vorstand Ronald Benter betonte:

Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder.

Zudem drohten weitaus empfindlichere Strafen. So könne es bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Entzug der Glücksspiel-Erlaubnis kommen. Auch dies sei laut Benter eine Maßnahme, „vor der wir nicht zurückschrecken“.

Benjamin Schwanke, Co-Vorstand bei der GGL, äußerte sich ebenfalls zu dem Vorfall. Er wies darauf hin, dass der Ruf der legalen Glücksspiel-Anbieter auf dem Spiel stehe. Die lizenzierten Unternehmen könnten somit kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben werde.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) äußerte sich bisher nicht zur nun verhängten Geldstrafe. Erst vor wenigen Tagen hatte der DSWV ein härteres Vorgehen gegen illegale Glücksspiel-Unternehmen und mehr Freiheiten bei der Glücksspielwerbung gefordert. Ob er die Bestrafung eines lizenzierten Betreibers aufgrund eines Verstoßes gegen die Werbebestimmungen deshalb gutheißt, ist jedoch alles andere als sicher.

Neben dem Namen des betroffenen Unternehmens wurde auch die genaue Höhe der Geldstrafe nicht bekannt. Ebenfalls ungewiss ist bislang, ob das sanktionierte Unternehmen gegen den Strafbefehl juristisch vorgehen wird.

Die GGL dürfe mit ihrer Strafe deutlich gemacht haben, dass sie Verstöße gegen die Regularien strikt verfolgt und ahndet. Es wird sich zeigen, ob dies dazu führt, dass die Glücksspielwerbung der Anbieter im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgt.