Zugriff auf Kundenkonten: Spielsüchtiger Bank­angestellter veruntreut 28.000 Euro

Posted on: 08/09/2020, 12:35h. 

Last updated on: 08/09/2020, 12:36h.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat gestern einen ehemaligen Bankangestellten wegen Veruntreuung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der 27-Jährige hatte gestanden, knapp 30.000 Euro von Kundenkonten abgezweigt zu haben. Die Gelder, so der Mann vor Gericht, seien vor allem ins Online-Glücksspiel geflossen.

Mann im Anzug
Als Hintergrund für die Taten gab der junge Bankberater seine Spielsucht an. (Symbolbild, Quelle:undsplash.com/Hunters Race)

28.000 Euro in sechs Monaten

Mit seinem Urteil blieb das Gericht zwei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Zusätzlich wird der Mann aus dem nordrhein-westfälischen Werther 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten müssen.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der geständige 27-Jährige sich der gewerbsmäßigen Veruntreuung schuldig gemacht hatte. Zwischen Juli 2019 und Januar 2020 habe der damalige Mitarbeiter einer Bankfiliale in Bad Oeynhausen siebenmal auf Konten zweier Kundinnen zugegriffen. Dabei habe er jeweils Beträge zwischen 2.500 und 7.500 Euro an sich selbst überwiesen. Insgesamt sei so ein Schaden in Höhe von 28.000 Euro entstanden.

Aufgeflogen waren die unberechtigten Transaktionen, nachdem sich eine der betroffenen Kundinnen an die Bank gewandt und erklärt hatte, dass Gelder in Höhe von 18.500 Euro ohne ihr Zutun von ihrem Konto abgegangen seien. Nachforschungen hatten daraufhin Übereinstimmungen mit Zahlungseingängen auf dem Konto des Kundenberaters ergeben.

Vor Gericht, so das regionale Westfalen-Blatt, habe der zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Mann glaubhaft Reue bekundet. Vor dem Hintergrund persönlicher Probleme habe er Ablenkung im Online-Glücksspiel gesucht. Während sein Leben aus den Fugen geraten sei, habe er hier das Gefühl gehabt, in „Räume einzutauchen, in denen alles nach Plan lief“.

Selbstanzeige nach Konfrontation

Erst als er von seinem Arbeitgeber auf die Veruntreuungen angesprochen worden sei, sei er eigenen Angaben zufolge „wieder zu sich gekommen“. Daraufhin habe er sich rechtlichen Beistand gesucht und sich im Folgenden selbst angezeigt. Heute betrachte er seine Handlungen selbst mit Fassungslosigkeit, so der 27-Jährige vor Gericht:

Es tut mir unfassbar leid. [Aus familiären Gründen] war ich in einer Lebenskrise und habe falsche Entscheidungen getroffen.

Von seinem Arbeitgeber mit dem Verdacht der Untreue konfrontiert, habe der Angeklagte die Taten nicht nur zugegeben, sondern auch erklärt, die veruntreuten Gelder zurückzahlen zu wollen. Die Erstattung sei, wie das Gericht am Montag erfuhr, bereits erfolgt.

Und auch sonst, so das Fazit des Gerichts, befinde sich der Mann auf einem „sehr, sehr guten Weg“. So habe er mittlerweile in einem anderen Berufsfeld Fuß fassen und sich dank anhaltender professioneller Hilfe von seiner Spielsucht lösen können.