Staatsvertrag-Erweiterung soll mehr IP-Sperren möglich machen
Posted on: 01/10/2025, 09:01h.
Last updated on: 01/10/2025, 09:01h.
- Bundesländer wollen den Staatsvertrag erweitern, um IP-Sperren zu erleichtern.
- Gesetzesnovelle wurde bei der EU-Kommission eingereicht.
- Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag trat im Jahr 2021 in Kraft.
Wenn es um den Kampf gegen nicht lizenziertes Online-Glücksspiel geht, greifen Regulierungsbehörden in vielen Ländern auf Websperren zurück. Dies ist auch in Deutschland der Fall, wo die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) diese Maßnahmen beantragen kann. Um die IP-Sperren künftig noch leichter umsetzen zu können, haben die Bundesländer eine Staatsvertrag-Erweiterung auf den Weg gebracht.

Die Gesetzesnovelle soll dazu beitragen, den legalen Markt besser vor den nicht lizenzierten Angeboten von ausländischen Online-Casinos und -Sportwetten abzuschotten. Der Entwurf der Länder zur Reform des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sieht eine erweiterte rechtliche Grundlage für Websperren im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel vor.
Ähnlich wie in anderen Ländern sollen künftig nicht nur die Inhalteanbieter zur Blockade der missliebigen Glücksspiel-Websites verpflichtet werden können. Gleiches soll für die Access Provider gelten, unabhängig davon, ob sie für den illegalen Gaming-Content verantwortlich sind.
In Ihrem Antrag an die EU-Kommission [Seite auf Englisch] schreiben die Länder:
Künftig wird das Verantwortlichkeitskriterium für die IP-Sperrung aufgehoben, sodass auch Internet-Zugangsanbieter als Adressaten der Maßnahmen erfasst werden.
Das Vorhaben gehtüber die vollständige Sperrung von nicht genehmigten Websites hinaus. Darüber hinaus umfasst die Rechtsgrundlage auch die Entfernung einzelner illegaler Inhalte auf den Seiten.
Bisher können die Websperren nur gegen Anbieter, die laut Telemediengesetz für die Inhalte verantwortlich sind, beantragt werden. Neutrale Zugangsanbieter sind davon nicht betroffen und können folglich nicht zu einer Sperranordnung herangezogen werden. Nach Ansicht der Behörden erschwert diese Gesetzeslücke den Kampf gegen das illegale Online-Glücksspiel erheblich.
Stärkerer internationaler Austausch
Angesichts der internationalen Ausrichtung der hierzulande nicht genehmigten Betreiber soll die Kooperation mit ausländischen Behörden ausgeweitet werden. Die gebündelten Kräfte sollen den Informationsaustausch und ein gemeinsames Vorgehen erleichtern.
Zum Ziel des Maßnahmenpakets erklären die deutschen Landesvertreter:
Diese Änderungen verbessern die Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, gleichen unerwünschte Entwicklungen aus und erleichtern die Arbeit der Verwaltung und des Vorstands der GGL.
Sollte die EU-Kommission bis Mitte Oktober keine Einwände vorbringen, könnte die Gesetzesnovelle zeitnah umgesetzt werden. Die leichteren IP-Sperren gegen die unliebsamen Websites könnten dann ab Mai kommenden Jahres möglich sein.
No comments yet