Sind Kommunen die Verlierer des Glücksspiel­staatsvertrages?

Posted on: 12/06/2021, 01:18h. 

Last updated on: 11/06/2021, 04:35h.

In dieser Woche hat der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern trotz entschiedener Proteste das Ausführungsgesetz für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages verabschiedet. Wie auch in anderen Bundesländern stoßen insbesondere die darin enthaltenen Vorgaben zu Mindestabständen von Spielhallen auf deutliche Kritik. So drohe nicht nur das Aus vieler Arbeitsplätze, auch die Kommunen verlören Steuereinnahmen in Millionenhöhe.

leere Taschen, Mann
Die Gemeinden, so Kritiker, könnten durch die neuen Landesglücksspielgesetze mit leeren Taschen dastehen. (Bild: Pixabay/Darko Djurin)

Der Chefredakteur der vom Deutschen Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Zeitschrift KOMMUNAL hat die Kommunen in seinem Beitrag vom Donnerstag als die „Verlierer“ der Neuregelungen zum Glücksspiel bezeichnet. Aus kommunaler Sicht, so Christian Ebert, seien die Regelungen „absurd“.

Nach § 25 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens ist zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten. Das Nähere hierzu, also auch die genaue Größe des Mindestabstandes, regeln allerdings die Ausführungsbestimmungen der Länder. Die in Mecklenburg-Vorpommern festgelegten 500 m Mindestabstand zwischen Spielhallen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen hätten demnach durchaus kürzer ausfallen können. So hatte die Linksfraktion im mecklenburgischen Landtag einen Mindestabstand von 300 m vorgeschlagen.

Einige Bundesländer haben die Flexibilität, die ihnen der Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der Mindestabstände einräumt, genutzt und Kommunen Mitspracherechte gewährt. So beschloss etwa der Landtag Niedersachen in seinen Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, Kommunen Auswahlkriterien zur Verfügung zu stellen.

Dort entscheidet demnach nicht das Losverfahren und nicht allein der Mindestabstand über die Auswahl, sondern unter anderem der Abstand zu Gaststätten und die Selbstverpflichtung der Betreiber, Spielautomaten nicht in Zweiergruppen aufzustellen.

Rechtlich eine „Katastrophe“

In Baden-Württemberg dagegen waren die Forderungen der Kommunen nach mehr Mitspracherecht bei den Spielhallen gescheitert. Hier hatten sich einige Bürgermeister in einem Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt. In dem Schreiben hatten sie gefordert, Mindestabstände selbst festlegen zu dürfen. Der Protest verhallte ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern.

KOMMUNAL-Chefredakteur Erhardt kommentiert:

Rechtlich sind die beiden Landesgesetze übrigens eine Katastrophe. Denn es ist völlig unklar, welche Geschäfte denn mit Inkrafttreten der neuen Regeln schließen müssen. Überall, wo die 500 Meter nicht eingehalten werden, müssten die Behörden willkürlich Geschäfte schließen. Die Betreiber und vor allem deren Mitarbeiter werden von der Politik im Regen stehen gelassen, Klagen vor Gericht sind vorprogrammiert.

Doch nicht nur die Spielhallenbetreiber hätten damit das Nachsehen, auch der Spielerschutz sei gefährdet. Nach Meinung Erhardts wandere das Glücksspiel, in die „Hinterzimmer“ ab. Deutlich werde dies in Berlin, wo es mehr illegale als legale Spielhallen gebe.

Gleichzeitig jedoch werde das Online-Glücksspiel legalisiert und mache es möglich, mit dem Smartphone jederzeit und überall zu spielen, während die Spielhallen eine „Bannmeile“ erhielten.