Erneute Klage gegen EA’s FIFA Ultimate Team Lootboxen
Veröffentlicht am: 18. August 2020, 02:22 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2020, 04:03 Uhr.
Der US-amerikanische Computer- und Videospielhersteller Electronic Arts (EA) sieht sich derzeit erneut mit einer Klage konfrontiert. Wie das Gaming-Magazin Gamespot am Montag berichtet hat [Seite auf Englisch], werfe ein Spieler aus Kalifornien EA vor, dass die Lootboxen in FIFA gegen die geltenden Glücksspielgesetze des Staates verstießen.

Der Kläger, Kevin Ramirez, habe mithilfe einer kalifornischen Rechtsanwaltskanzlei eine offizielle Klageschrift formuliert. In dieser behaupte er, dass EA ihn „verführt“ habe, seit 2011 insgesamt 600 USD für die Lootboxen des FIFA Ultimate Teams auszugeben.
Bei der Kanzlei handle es sich um dieselbe, die im Juni dieses Jahres eine ähnliche Klage gegen Apple eingereicht habe. Auch in dem Fall lautete der Vorwurf, dass Apple aufgrund von In-Game-Käufen und Lootboxen gegen das Glücksspielgesetz Kaliforniens verstoße. Ergebnisse der Klage scheinen noch nicht vorzuliegen.
Kläger fordert 5 Mio. USD Schadensersatz
Inwieweit der Kläger und die Kanzlei mit ihrer aktuellen Klage gegen EA erfolgreich sein könnten, ist derzeit somit ungewiss. Aufgrund der von ihm erlittenen „Schäden“ fordere der Kläger einen Schadensersatz von insgesamt 5 Mio. USD.
Die Klageschrift sei dabei ähnlich formuliert wie jene gegen Apple. Unter anderem heiße es:
EAs Ultimate Team Pakete sind Lootboxen. Die Pakete zu kaufen ist nichts anderes als eine Wette zu platzieren. Da man sie mit echtem Geld kauft, sind die Ultimate Team Pakete schlichtweg Wetteinsetze mit völlig zufälligen Gewinnchancen auf wertvolle Profispieler und andere Elemente […] innerhalb des Spiels.
Laut der Klageschrift gebe es hier keinen Interpretationsspielraum. Es handle sich nach gesetzlicher Definition um illegales Glücksspiel, da dieses in Kalifornien danach definiert werde, ob der Gewinn für einen Geldeinsatz „zufällig“ erfolge.
Darüber hinaus sei auch der „Suchtfaktor“ vorhanden. Spieler müssten solange Lootboxen nachkaufen, bis sie zufällig den gewünschten Inhalt, also die „wertvollsten“ virtuellen Spieler, erhielten.
Tatsächlich jedoch gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika keine rechtliche Definition, nach der Lootboxen zu den Glückspielen zählen. Dass sich die Gesetzgeber dem Thema angesichts der wachsenden Anzahl von Klagen künftig widmen werden, scheint zunehmend wahrscheinlicher.
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