KSA verwarnt BetMGM wegen ille­galer Wer­bung mit Barca-Star Yamal

Posted on: 03/06/2025, 08:30h. 

Last updated on: 03/06/2025, 11:14h.

  • Die Kansspelautoriteit (KSA) hat BetMGM wegen illegaler Werbung mit dem Fußballprofi Lamine Yamal verwarnt.
  • Grund: Der neue Star des FC Barcelona ist noch minderjährig.
  • BetMGM verstieß mit seiner Werbung jedoch gegen gleich zwei Gebote des niederländischen Glücksspielgesetzes.

Spätestens seit der Fußball-EM im vergangenen Jahr zähl Lamine Yamal zu den größten Stars der globalen Fußballszene. Das macht den talentierten Jungprofi des FC Barcelona zugleich zu einer der begehrtesten Werbefiguren. Dabei werden allerdings manchmal Grenzen überschritten. Das zeigt der Fall von BetMGM, denn der Sportwetten-Betreiber wurde in den Niederlanden wegen illegaler Werbung mit Yamal von der Glücksspielbehörde KSA gerügt.

Fußballtrikot Lamine Yamal
Die KSA rügte den Buchmacher wegen der Yamal-Werbung (Bild: Facebook/LifeStyle39)

Hintergrund: Der Buchmacher hatte in Online-Medien einen Werbespot geschaltet, in dem der Barca-Star zu sehen war. Die Kansspelautoriteit wirft BetMGM einen Verstoß in gleich doppelter Hinsicht vor.

Auch ohne den Glücksspielanbieter verfügt Yamal über eine staatliche Anzahl an Werbepartnern. Im Sportbereich ist der Jungstar mit Adidas verbunden, doch darüber hinaus hat er eine Reihe weiterer hochkarätiger Sponsoren. Dazu zählen der Apple-Kopfhörer-Hersteller Beats Electronics und die Getränkemarke Powerade. Hinzukommen Softwarekonzerne wie Konami and Oppo, für deren digitale Produkte Yamal ebenfalls wirbt. Auf diese Weise kommt ein hoher Millionenbetrag zusammen. Allein der deutsche Sportausrüster soll ihm jährlich 3,2 Mio. Euro bezahlen.

Yamal ist erst 17 Jahre alt. Laut Glücksspielgesetz ist es in den Niederlanden Anbietern jedoch verboten, sich an gefährdete Zielgruppen und Minderjährige zu wenden. Das schließt den Einsatz von unter 18-Jährigen mit ein. Deshalb hätte der Spieler in der Glücksspielwerbung nicht auftauchen dürfen.

Promi-Werbeverbot missachtet

Zugleich verstieß BetMGM laut KSA mit der illegalen Yamal-Werbung gegen das Verbot zum Einsatz von Prominenten im Glücksspielmarketing. So ist es den Betreibern in dem Land gesetzlich untersagt, mit bekannten Persönlichkeiten wie Sportlern, Schauspielern oder auch Influencern zu werben.

Die beanstandete Werbekampagne wurde nicht von BetMGM direkt, sondern von der Redaktion der Website gestaltet. Obwohl der Verstoß entdeckt worden sei, habe der Anbieter diesen nicht gemeldet. Dies seine jedoch seine Pflicht, rügt die KSA.

Laut Behörde wurde trotzdem von einer Geldstrafe abgesehen:

Die KSA hat das Vergehen mit einer Verwarnung abgetan, weil BetMGM den Verstoß schnell abgestellt und angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um eine Wiederholung zu verhindern.

Doch die Behörde betont, dass es in der Verantwortung der Anbieter liege, dass die Gesetze auch bei an Dritte ausgelagerten Werbekampagnen eingehalten werden.

Entsprechende Vorfälle müssten zudem umgehend gemeldet werden. Im Wiederholungsfall droht die KSA bei Werbeverstößen striktere Vollstreckungsmaßnahmen an, zu denen auch Geldstrafen gehören können.