Schwedens Glücksspielaufsicht: Verwarnungen und unbezahlte Strafen

Posted on: 14/12/2019, 05:30h. 

Last updated on: 13/12/2019, 05:46h.

Am Donnerstag hat die schwedische Glücksspielbehörde Spelinspektionen eine offizielle Verwarnung gegen den vormaligen Pferdewetten-Monopolisten, Aktiebolaget Trav och Galopp, ATG, ausgesprochen.

Schwedische Flagge vor blauem Himmel
Schwedens Glücksspielaufsicht vergibt Verwarnungen und Geldbußen (Bild: Pixabay)

Die Aktiengesellschaft soll im Sommer dieses Jahres gegen die geltenden Glücksspielgesetze verstoßen, dieses der Spelinspektionen aber selbst gemeldet haben. Die Behörde sieht daher von einer Geldstrafe ab.

Derzeit jedoch wartet die schwedische Glücksspielaufsicht, dass andere in diesem Jahr abgemahnte Glücksspielanbieter die ihnen auferlegten Geldstrafen zahlen. Anfang der Woche erklärte die Behörde, dass lediglich ein Anbieter seine Strafe beglichen habe.

Nicht lizenzierte Spiele angeboten

Die schwedische Glücksspielbehörde stand in diesem Jahr vor einer großen Aufgabe. Erstmals eröffnete das Land seinen Online Glücksspielmarkt auch für ausländische Glücksspielanbieter und zahlreiche Lizenzbewerbungen gingen bei der Spelinspektionen ein.

Mit der Liberalisierung des Marktes wurden jedoch auch die Glücksspielgesetze verschärft, was dazu führte, dass zahlreiche Anbieter wissentlich oder unwissentlich gegen diese verstießen.

Rennpferd und Reiter
Pferdewetten-Anbieter ATG soll unlizenzierte Spiele angeboten haben (Bild: Needpix)

Der börsenorientierte Pferdewetten-Anbieter Aktiebolaget Trav och Galopp ist dabei der einzige Glücksspielbetreiber, der einen begangenen Verstoß bei der Behörde aus eigenem Antrieb gemeldet hat.

Wie die Spelinspektionen am Donnerstag erklärte, habe ATG auf zwei Pferderennbahnen des Landes an drei verschiedenen Renntagen Glücksspielterminals mit nicht lizenzierten Spielen betrieben.

Damit habe der Anbieter gegen §2, Absatz 11 des Glücksspielgesetzes verstoßen, gemäß welchem für jedes angebotene Spiel eine eigenständige Genehmigung vorliegen muss.

Die Spelinspektionen urteilt, dass es sich um einen minderschweren und zeitlich begrenzten Verstoß handelt. ATG habe inzwischen die Lizenzierung der besagten Spiele beantragt. Der Umstand, dass sich der Anbieter von selbst gemeldet habe, begünstige das milde Urteil der Behörde [Beschluss auf Schwedisch].

Lizenznehmer verweigern Strafzahlungen

Während ATG trotz des klaren Gesetzesverstoßes mit einer Verwarnung davon gekommen zu sein scheint, zeigte die Spelinspektionen bei vielen anderen Glücksspielanbietern weniger Gnade.

Die Behörde hat in diesem Jahr im Rahmen von 21 Kontrollen Geldbußen an ihre Lizenznehmer verhängt. Die Gesamtsumme aller Bußgelder belaufe sich laut der Spelinspektionen auf 117,6 Mio. SEK (umgerechnet knapp 11,2 Mio. Euro).

Zu den Verstößen der Anbieter zählten beispielsweise unzureichende Anti-Geldwäsche-Maßnahmen, mangelnder Jugendschutz oder das Kontaktieren von Spielern, die im Selbstausschlussregister verzeichnet sind.

Lediglich einer der verwarnten Lizenznehmer, der Glücksspielanbieter Paf, soll seine Strafe von umgerechnet 9.469 Euro bisher bezahlt haben.

Andere Lizenznehmer hätten hingegen Einspruch gegen die von der Spelinspektionen verhängte Strafe eingelegt.

Obwohl die Behörde eingesteht, dass Unternehmen nach schwedischem Gesetz gegen Geldbußen grundsätzlich Einspruch einlegen können, zeigte sich die Behörde Anfang dieser Woche verärgert. Ein Sprecher erklärte:

Es wäre besser gewesen, wenn sie versucht hätten, den Zweck der Gesetze zu verstehen, statt die gesamte Gesetzgebung anzufechten. Sollte es Unklarheiten über Teile der Gesetzgebung geben, empfehlen wir den Unternehmen, nach einer sicheren Alternative zu suchen, statt einen Gesetzesverstoß zu riskieren.

Zu den Anbietern, die gegen die von der Spelinspektionen verhängten Geldbußen Einspruch eingelegt haben, zählen unter anderem Branchengrößen wie bet365, Betsson und die Kindred Group.

Alle drei Buchmacher sollen auf ihren Webseiten Wetten auf Events mit minderjährigen Sportlern angeboten haben, was laut dem schwedischen Glücksspielgesetz verboten ist.

Ob die Glücksspielunternehmen ihre Strafe früher oder später zahlen, bleibt vorerst ungewiss. Sollten sie es jedoch unterlassen, riskieren sie einen Lizenzentzug.

Zu Ungunsten der Glücksspielaufsicht jedoch steht nach wie vor der Vorwurf im Raum, dass die formulierten Glücksspielgesetze an vielen Stellen unklar oder nicht detailliert seien.