Niedersachsen: Siebenjähriger verzockt über 2.700 Euro beim Spielen am Handy

Posted on: 09/02/2021, 02:55h. 

Last updated on: 09/02/2021, 02:55h.

Eine Frau in Niedersachsen hat ihrem 7-jährigen Sohn ihr Smartphone gegeben, damit dieser eine Lern-App und das Spiel Brawl Stars nutzen könne. Der Schreck kam mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung, denn der Junge hatte für 2.753,91 Euro In-App Käufe getätigt. Dies berichtete die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag.

Kinder, Smartphone
Siebenjähriger verzockt über 2.700 Euro am Smartphone. (Bild: pixabay.com)

Die Mutter habe ihrem Sohn erlaubt, für einen Teil seines Taschengeldes Objekte für das Spiel zu kaufen. Dafür habe sie eigens das Konto mit Google-Play-Guthabenkarten aufgeladen. Allerdings habe sie übersehen, dass auch ihre Kreditkarte mit dem Google-Account verbunden gewesen sei.

Als der Junge heimlich weitergespielt habe, seien die Beträge für die Käufe von der Kreditkarte abgezogen worden, nachdem das Guthaben der Google-Play-Karten erschöpft gewesen sei. Die Frau habe sich schließlich an die Verbraucherzentrale gewandt.

Verbraucherzentrale interveniert: Die Frau erhält das Geld zurück

Die Verbraucherzentrale verfasste ein Schreiben an Google, in dem den Forderungen widersprochen wurde. Da die Mutter als Inhaberin des Accounts keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen hatte, erließ Google einen Großteil des Betrags und erstattete 2.654.31 Euro.

Kostenfalle App-Stores

Besonders in Zeiten der Pandemie, in denen sich die Kinder mehr zu Hause aufhielten, komme es verstärkt zur Nutzung der Smartphones der Eltern durch die Kinder. Häufig dienten diese zum Spielen.

Minderjährige dürften ohne die Erlaubnis der Eltern allerdings keine Käufe in den App-Stores durchführen, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In den meisten Fällen lohne es sich daher, den Forderungen zu widersprechen.

Körber führt aus:

Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überlässt, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit durchzuführen.

Um Vorfälle dieser Art zu vermeiden, rät die Rechtsexpertin zur Überprüfung der Einstellungen auf dem Gerät und den App Stores. Auf einem Gerät, das auch Minderjährige nutzten, solle ein Passwortschutz für Käufe eingerichtet werden.

Eine Alternative seien eigens für die Kinder eingerichtete Accounts. Darüber hinaus könnten Nutzungszeiten und -rechte eingestellt und der Zugriff auf Zahlungsoptionen eingeschränkt werden. Eine Sperre für Drittanbieter, die beim Mobilfunkanbieter eingerichtet werden könne, sei ein weiterer Schutz vor ungewollten Kosten.