Schweden: Strafe gegen Glücksspiel­unternehmen Yggdrasil verhängt

Posted on: 26/03/2024, 05:30h. 

Last updated on: 25/03/2024, 05:50h.

Die schwedische Glücksspielbehörde Spelinspektionen hat gegen den Glücksspielentwickler Yggdrasil ein Bußgeld in Höhe von 300.000 SEK (rund 26.200 EUR) verhängt. Das Unternehmen soll Spielesoftware an einen nicht in Schweden lizenzierten Betreiber geliefert haben.

Vertrag, Unterschrift
Ist der Verstoß von Yggdrasil in Schweden auf einen Vertragsbruch zurückzuführen? (Bild: Pixabay)

Wie Spelinspektionen [Seite auf Schwedisch] am Montag erklärte, habe die Behörde eine Reihe von Glücksspielbetreibern ohne schwedische Lizenz überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass Yggdrasil Online-Glücksspiele an einen in Schweden verbotenen Betreiber geliefert habe.

Yggdrasil erhielt am 22. März 2023 die schwedische Lizenz für die Herstellung, Bereitstellung und Installation von Spielesoftware für in dem Land angebotene Online-Glücksspiele. Die Genehmigung ist zunächst bis zum 30. Juni 2028 gültig.

Unbeabsichtigter Verstoß gegen die Richtlinien der Glücksspielbehörde?

Bereits im Herbst 2023 habe Spelinspektionen ein Schreiben an die Inhaber einer Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb von Spielesoftware versandt. Die Behörde erklärte:

In diesem Schreiben erinnerte die schwedische Glücksspielbehörde sie [die Unternehmen; Anm. d. Red.] daran, dass Lizenzinhaber keine Glücksspielsoftware für Betreiber ohne Lizenz herstellen, bereitstellen, installieren oder modifizieren dürfen, und informierte sie auch darüber, dass die Behörde die Bereitstellung von Glücksspielsoftware durch diese Betreiber überwachsen wird.

Bei einsprechenden Analysen habe sich allerdings gezeigt, dass Yggdrasil Spieleanbieter für einen nicht lizenzierten Betreiber sei. Zu einer Stellungnahme gegenüber der Behörde aufgefordert, habe der Spielelieferant erklärt, bereits im Januar 2024 Kontrollmaßnahmen ergriffen zu haben. Seit diesem Zeitpunkt habe das Unternehmen keine Spielesoftware mehr für Betreiber ohne entsprechende Lizenz bereitgestellt.

Die Nutzung der Software durch das nicht lizenzierte Unternehmen sei auf einen Vertragsbruch zwischen dem betreffenden Anbieter und Yggdrasil zurückzuführen. Als Yggdrasil von der Glücksspielbehörde auf den Verstoß hingewiesen wurde, sei das Unternehmen sofort tätig geworden und habe dafür gesorgt, dass sämtliche seiner Spiele von der betroffenen Online-Glücksspielseite entfernt worden seien.

Gleichwohl bewerte die Behörde den erfolgten Verstoß als schwerwiegend. Da Yggdrasil Maßnahmen zur Entfernung der Software ergriffen habe, habe Spelinspektionen lediglich ein Bußgeld verhängt. Andernfalls wäre der Entzug der Lizenz die Maßnahme gewesen, die die Behörde ergriffen hätte.

Für die Höhe der Strafgebühr habe sich Spelinspektionen entschieden, da es sich um einen über längere Zeit anhaltenden Verstoß gehandelt habe. Weiterhin sei die Höhe der Einkünfte entscheidend gewesen. So hätte Spelinspektionen entsprechend des Nettoumsatzes Yggdrasils in Höhe von rund 5,8 Mio. SEK im Jahr 2023 eine maximale Strafgebühr von 580.000 SEK festsetzen können. Somit ist das Bußgeld von 300.000 SEK noch glimpflich ausgefallen.

Gleichwohl dürfte die Entscheidung eine Warnung an andere Hersteller von Online-Glücksspielen sein und sie zur Überprüfung ihrer Geschäftsbeziehungen motivieren.