Saarlands Medien­aufsicht betont Bedeutung der Glücksspiel­kontrolle

Posted on: 01/07/2021, 11:21h. 

Last updated on: 01/07/2021, 11:33h.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist heute in Deutschland in Kraft getreten. Neben der neuen Regulierung beinhaltet das Gesetz viele Neuerungen in Bezug auf die Ausstrahlung von Medieninhalten rund um das Glücksspiel, die genau beaufsichtigt werden müssten. Darauf wies die Direktorin der Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS) Ruth Meyer im Mittwoch in einer Erklärung hin.

LMS Gebäude
Die LMS ist für die Medienaufsicht des Glücksspiels zuständig (Bild: LMS)

Der Saarländer Aufsichtsbehörde obliegt die Kontrolle des Glücksspiels im Fernsehen und Internet. Aus diesem Grund hob Meyer die vielfältigen Änderungen, die der neue Staatsvertrag mit sich bringe, hervor.

Es sei deshalb besonders wichtig, den Kontrollauftrag umfassend wahrzunehmen:

Die LMS wird auch weiterhin die mahnenden Worte in Bezug auf die Risiken und Gefahren von Glücksspielsucht ernst nehmen, mit denen der Landtag des Saarlandes die Ratifikation des neuen Glücksspielstaatsvertrages begleitet hat. Der Landtag des Saarlandes erwartet, dass alle Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Deutschland ihren Anteil dazu leisten, dass der weiteren Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele konsequent entgegengetreten und diese so rasch und so umfassend wie möglich zurückgedrängt werden.

Die LMS werde auch künftig ihre Aufsichtstätigkeit an der Erwartungshaltung der Regierung ausrichten, so Meyer.

Engere Zusammenarbeit zwischen Medien- und Glücksspielaufsicht

Dafür sei eine enge Kooperation zwischen Medien- und Glücksspielaufsicht erforderlich. Hierbei gehe es zum einen um die Kontrolle des Werbeverbotes für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Casinospiele zwischen 6 Uhr und 21 Uhr.

Zum anderen müsse von den Behörden sichergestellt werden, dass die Werbung das Glücksspiel nicht als Lösung finanzieller Schwierigkeiten darstelle. Die Anbieter müssten zudem den Zufallsaspekt ihrer Spiele deutlich hervorheben.

Darüber hinaus gehe es darum, bestehende Regelungen wie das Verbot der gezielten Werbung für Minderjährige und anderer gefährdeter Zielgruppen durchzusetzen. Eine weitere wichtige Aufgabe sei, Werbung und Sponsoring illegaler Anbieter zu unterbinden.

Die Medienanstalten verzeichneten in den vergangenen Jahren steigende Beschwerdezahlen aufgrund bedenklicher Werbe- und Programminhalte. Das von der LMS betriebene Portal programmbeschwerde.de habe im Jahr 2020 über 2.500 und damit 25 % mehr Meldungen erhalten. Darunter befinden sich der LMS zufolge ebenfalls Beschwerden über unzulässige Marketingpraktiken der Glücksspielbranche.

Meyer betonte, dass die enge Zusammenarbeit unumgänglich sei, um die gestellten Aufgaben und Ziele zu erreichen. Eine Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden, der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt sei ebenfalls wünschenswert, um die Glücksspielbranche effektiv zu kontrollieren.