Verbotenes Glücks­spiel-Marketing: Paddy Power und Betfair verurteilt

Posted on: 26/05/2023, 05:30h. 

Last updated on: 25/05/2023, 06:45h.

Die britische Glücksspielbehörde UK Gambling Commission (UKGC) ist bei Verstößen von Glücksspiel-Unternehmen für die Verhängung schwerer Strafen bekannt. Nun hat sie dies erneut unter Beweis gestellt, wie eine Bekanntgabe [Seite auf Englisch] der UKGC vom Donnerstag zeigt. Dieser zufolge verurteilte die Behörde die PPB Counterparty Services, Betreiber der Sportwetten-Marken Paddy Power und Betfair, aufgrund illegalen Glücksspiel-Marketings zur Zahlung von 490.000 GBP (knapp 564.000 Euro).

Betfair und Paddy Power
Die Marketing-Mails wurden 2021 verschickt (Bilder: Betfair, Paddy Power)

Nach Angaben der UKGC beruht die Geldstrafe auf verbotenen Push-Benachrichtigungen der Buchmacher Paddy Power und Betfair. Diese hatten die Unternehmen zu Werbezwecken an Mobilgeräte von Kunden gesendet, die sich selbst für das Glücksspiel gesperrt hatten.

Betfair und Paddy Power verstießen gegen Marketing-Regeln

Der Vorfall habe sich der Glücksspielbehörde zufolge bereits im Jahr 2021 ereignet. Am 21. November 2021 seien die beanstandeten Marketing-Messages über die Apps der beiden Betreiber verbreitet worden. Dabei sei es um ein Angebot für Wetten auf ein Fußballspiel der englischen Premier League gegangen.

Die Geldstrafe ist in dieser Woche bereits die zweite Sanktion der UKGC gegen einen Glücksspiel-Anbieter. Am Dienstag wurde die Skill On Net Limited mit einer Geldbuße in Höhe von 305.150 GBP belegt. Die Behörde wirft dem Betreiber von rund 50 Glücksspiel-Webseiten Versäumnisse bei der sozialen Verantwortung und der Bekämpfung von Geldwäsche vor. Laut UKGC solle der gesamte Betrag an sozial verantwortliche Zwecke gespendet werden.

Die Nachrichten der beiden Betreiber seien damals an Mobilgeräte gegangen, die mit Konten verbunden waren, die bei dem Spielersperrsystem GAMSTOP registriert waren. Auch seien Kunden angeschrieben worden, die sich bei den beiden Firmen zuvor selbst gesperrt hatten.

Dieses Vorgehen habe gegen grundlegende UKGC-Vorschriften verstoßen. Demnach müssen Glücksspiel-Unternehmen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Marketing-Material an Kunden versandt wird, die sich selbst ausgeschlossenen haben. Deren Kontaktdaten müssen innerhalb von zwei Tagen nach dem erklärten Selbstausschluss aus den Marketing-Datenbanken entfernt werden.

UKGC-Direktor Kay Roberts begründete die Geldstrafe in einem Statement:

Obwohl es weder Beweise dafür gibt, dass das Marketing absichtlich erfolgte, noch dass alle Personen mit Apps die Benachrichtigung gesehen haben oder dass selbstausgeschlossene Kunden spielen durften, nehmen wir solche Verstöße ernst.

Roberts riet allen Glücksspiel-Betreibern, aus den Fehlern von Betfair und Paddy Power zu lernen. Sie müssten gewährleisten, dass ihre IT-Systeme sicher verhinderten, dass selbstausgeschlossene Kunden Werbematerial erhalten. Durch die aktuelle Strafe dürften die Unternehmen noch einmal daran erinnert worden sein, welche Konsequenzen ein Verstoß nach sich ziehen kann.