Alles rechtens? Novomatic-Manager gibt Aufschluss über Spenden und Sponsoring

Posted on: 06/05/2021, 02:02h. 

Last updated on: 06/05/2021, 02:02h.

Im Wiener Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (kurz: Ibiza-U-Ausschuss) sind am Mittwochnachmittag erneut die umstrittenen mutmaßlichen Novomatic-Spenden Thema gewesen. Aufschluss geben sollte dieses Mal Novomatics Compliance-Manager Thomas Veverka.

Wolfgang Sobotka
Novomatic soll Spenden an Institute und Vereine getätigt haben, deren Vorsitzender ÖVP-Politiker Wolfgang Sobotka ist. (Bild: © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS)

Wie österreichische Medien berichten, habe dieser vor dem Ausschuss Einblicke in die konzerneigenen Richtlinien bezüglich Spenden und Sponsoring gegeben. Seiner Aussage nach seien Spenden an Organisationen, in denen „politisch exponierte Personen Organfunktionen haben“, grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine Ausnahme könne nur dann gemacht werden, wenn der Vorstand seine Erlaubnis erteile. Dies passiere jedoch nur sehr selten, so Veverka. Spenden an Parteien hingegen seien bis Mitte 2017 gänzlich verboten gewesen. Die Regelung sei jedoch auf Drängen einer deutschen Novomatic-Tochter abgeändert worden.

Nichtsdestoweniger seien die Novomatic-Regeln in Bezug auf Spenden „strenger als die Gesetze vieler Länder“. Parteispenden dürften zum Beispiel nicht zum Zeitpunkt von Wahlen erfolgen.

In der Causa Novomatic, die dem Ibiza-U-Ausschuss zugrunde liegt, geht es um mutmaßliche Spenden an Parteien bzw. parteinahe Vereine und Organisationen. Als umstritten gelten insbesondere die Spenden an das Alois-Mock-Institut in Höhe von insgesamt 109.000 Euro. Dessen Vorsitzender ist Nationalratspräsident und U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP). Weiterhin soll die Novomatic großzügige Spenden an das Kammerorchester Waidhofen an der Ybbs getätigt haben, dessen Dirigent ebenfalls Sobotka ist.

In Bezug auf die Spenden an das Alois-Mock-Institut habe die Auskunftsperson erklärt, dass es eine Prüfung gegeben habe. Die Spende an das Kammerorchester hingegen falle nicht in dieselbe Kategorie, da ein Dirigent kein Vereinsorgan sei, so Veverka. Dennoch habe es auch hier eine Compliance-Prüfung gegeben.

Spenden und Sponsoring nicht verwechseln

Grundsätzlich müssten alle Spendenvorhaben an die Compliance-Abteilung von Novomatic gemeldet werden. Ab einer Spendenhöhe von 2.500 Euro werde ein Vorstandsbeschluss sowie eine Beurteilung durch ein Compliance-Komitee benötigt. Die Aufgabe Veverkas und seiner Compliance-Abteilung sei es, auf etwaige „problematische“ Spenden, politische Verbindungen und die entsprechend zu erbringende Sorgfaltspflicht hinzuweisen. Für eine Genehmigung sei allerdings letztendlich der Vorstand verantwortlich.

Wichtig in der Causa Novomatic sei jedoch, den Unterschied zwischen „Spenden“ und „Sponsoring“ zu verstehen. Für Sponsoring gebe es immer eine Gegenleistung, selbst wenn es nur „ein Logo auf einer Einladung“ sei. Der folgenschwere Ausspruch von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache „Novomatic zahlt alle“, sei schon daher falsch, weil die Novomatic eben nicht zahle, wenn es keine Gegenleistung gebe.

Allerdings gebe es tatsächlich auch Spenden seitens des Konzerns. Diese erfolgten beispielsweise an SOS Kinderdorf oder den Wiener Tierschutzverein. In solchen Fällen werde natürlich keinerlei Gegenleistung erwartet.