Niederlande: Glücksspiel­behörde warnt vor betrügerischen Inkasso-Forderungen

Posted on: 02/05/2019, 11:52h. 

Last updated on: 02/05/2019, 11:56h.

Die Glücksspielwächter der Kansspelautoriteit (KSA) und die niederländische Verbraucherschutzbehörde warnen vor den illegalen Praktiken einiger Inkassounternehmen: Betrüger setzten Verbraucher erheblich unter Druck, damit diese angeblich jahrealte Forderungen aus Lotterie- und Glücksspielteilnahmen beglichen. Stattgefunden hätten diese aber nie.

Junk Mail
Weltweit versuchen Betrüger ihre Opfer mit Rechnungen unter Druck zu setzen (Quelle:flickr.com/Judith E. Bell, licensed under CC BY-SA 2.0)

Kontakt via Telefon und Email

Auf ihren Internetseiten veröffentlichten die KSA (Seite auf Niederländisch) und die Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM) Details zu der Betrugsmasche. Die Behörden sahen sich zum Handeln gezwungen, da Niederländer in jüngster Zeit vermehrt via Telefon oder E-Mail kontaktiert und aufgefordert wurden, umgehend offene Rechnungen zu begleichen, wie ACM-Direktor Edwin van Houten erklärt:

Um zu verhindern, dass mehr Verbraucher diesen Praktiken zum Opfer fallen, sprechen wir jetzt eine Warnung aus.

Hintergrund für die Forderungen sollen vermeintlich nicht geleistete Zahlungen, meist aus dem Bereich des Glücksspiels, sein.

Angeblich liege die Teilnahme an den Lotterie- und Glücksspielangeboten bereits Jahre zurück. Auch die Kosten für nie abgeschlossene Reisebuchungen sollten so eingetrieben werden.

Firmen ohne niederländische Betriebslizenzen

Konkret nennt die Warnung der Behörden die Inkassobüros Lootsma & Partners, Deurwaarder Smits & Co und Inter Payment Service. Diese gehörten zu einem Netzwerk, das bereits in der Vergangenheit wegen ungerechtfertigter Zahlungsaufforderungen auffällig geworden sei.

Insbesondere vermeintliche Gewinnspiele im Internet dienen oft allein dem Zweck, Nutzerdaten zu sammeln.

Für die Teilnahme werden persönliche Daten wie Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer angefragt. Die Information, dass diese an Dritte weitergegeben werden, finden sich oft hinter Links versteckt in den Nutzungsbedingungen.

Diese Praxis ist in Deutschland verboten: Der Verbraucher muss der Weitergabe aktiv zustimmen, die Informationen hierzu müssen deutlich ersichtlich sein.

Keines der Unternehmen sei bei der niederländischen Handelskammer eingetragen, so die ACM. Dies sei aber notwendige Voraussetzung dafür, in den Niederlanden überhaupt als Inkassounternehmen ausstehende Forderungen eintreiben zu dürfen.

Die ACM weist zudem explizit darauf hin, dass es sich bei dem Absender Deurwaarder Smits & Co trotz seines Namens (Deurwaarder = dt. Gerichtsvollzieher) definitiv nicht um einen offiziellen Gerichtsvollzieher handele.

In der Kontaktaufnahme hatte das Unternehmen versucht, seine Opfer mit Drohszenarien zur Begleichung der nicht existenten Forderungen zu bringen.

Mit dem Schlüsseldienst in die Wohnung

Pfandsiegel
Auch in Deutschland kann nur der Gerichtsvollzieher pfänden (Bild gemeinfrei)

So wurde bei Nichtzahlung nicht nur das Einfrieren der Konten der Betroffenen in Aussicht gestellt. Angeblich, so die Drohung, könne man auch mit einem Schlüsseldienst in die Häuser und Wohnungen gelangen, um vor Ort Wertgegenstände zu konfiszieren.

Die ACM betont in ihrer Stellungnahme, dass Inkassobüros keinerlei Handhabe besäßen, solche Maßnahmen vorzunehmen.

Pfändungen könnten ausschließlich von offiziellen Gerichtsvollziehern durchgeführt werden und auch diese benötigten hierfür zuvor einen richterlichen Beschluss.

Der deutliche Rat der Verbraucherschützer an Betroffene, die mit solchen Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden: Unter keinen Umständen einschüchtern lassen und nicht bezahlen!

Zwei Wochen Luxusurlaub für 150 Euro

Erst rund eine Woche vor Veröffentlichung der aktuellen Warnung hatte die ACM eine Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das auf ähnlichem Wege versucht hatte, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Der mutmaßliche Drahtzieher, der sich bei den Ermittlungen der Verbraucherschützer unkooperativ gezeigt hatte, wurde mit einer zusätzlichen Strafe von 40.000 Euro bedacht.

Callcenter
Oft stecken ausländische Callcenter hinter der Kontaktaufnahme (Quelle:Petiatil, gemeinfrei)

Unter dem Namen DeReisPlanner hatte ein Unternehmen Niederländer ungebeten telefonisch kontaktiert und ihnen Reisedeals angeboten, die gegen Zahlung von 149,99 Euro jährlich einen zweiwöchigen Aufenthalt in einer Luxusvilla beinhalteten.

Auch in diesem Fall waren Zahlungsaufforderungen verschickt worden, ohne dass jemals ein gültiger Vertrag zustande gekommen war.

Weigerten sich die Opfer, das geforderte Geld zu überweisen, wurden sie von neu auf den Plan getretenen angeblichen Inkassofirmen massiv unter Druck gesetzt.

Die Ermittlungen der ACM ergaben, dass selbst diejenigen, die das Geld gezahlt hatten, niemals in den Genuss der versprochenen Angebote kamen.

Zudem stellte sich heraus, dass die auf der Webseite des Unternehmens öffentlich einsehbaren Daten falsch waren. Die Geschäfte waren Teil eines aus der Türkei heraus gesteuerten Betrugs.

Keine neue Masche

Der versuchte Betrug via Telefon und E-Mail ist kein neues Phänomen und auch in Deutschland weit verbreitet.

Insbesondere die Tatsache, dass sich viele Formen des Glücksspiels in einem juristisch ungeklärten Bereich bewegen, führt dazu, dass Verbraucher sich schnell verunsichert fühlen. Dies wird von Kriminellen gern ausgenutzt, die diesen Graubereich als Feigenblatt für ihre betrügerischen Tätigkeiten nutzen.

Wer fragwürdige Zahlungsaufforderungen erhält, kann sich an Polizei oder Verbraucherschutz wenden. Oft genügt auch schon ein Blick ins Internet: Vor vielen betrügerischen Firmen wird bereits öffentlich gewarnt.