Curaçao: Neues Glücksspielgesetz verabschiedet?
Posted on: 14/12/2023, 06:20h.
Last updated on: 14/12/2023, 09:38h.
Seit dem Jahr 2020 plant die Regierung von Curaçao die Einführung einer neuen Glücksspielregulierung. Nun könnte das Glücksspielgesetz im Parlament verabschiedet worden sein. Darauf deutet eine Nachricht des Finanzministers der Karibikinsel, Javier Silvania, auf Facebook hin.
In seinem Social-Media-Account schrieb Silvania, das Kabinett habe dem „Gesetz über Online-Glücksspiele“ zugestimmt. Eine offizielle Bestätigung dazu, ob das neue Glücksspielgesetz nun tatsächlich in Kraft getreten ist, steht bislang noch aus.
Neues Glücksspielgesetz könnte neue Lizenzgebühren mit sich bringen
Kurz vor der Nachricht zur Zustimmung zur Neuregulierung hatte sich Silvania Branchenmedien gegenüber zu Anpassungen am Gesetzentwurf hinsichtlich der Lizenzgebühren geäußert. Demnach sollen Lizenzen nach B2B- und B2C-Lizenzen unterschieden werden.
Bislang gab es keine Unterscheidung von B2B- und B2C-Lizenzen. Nach den bisherigen Bestimmungen beträgt die jährliche Lizenzgebühr 36.000 ANG (rund 18.500 EUR). Die monatliche Gebühr beträgt 7.000 ANG. Mit einer Lizenz können dabei bis zu 40 Domains betrieben werden. Bislang sind diese Lizenzgebühren auch bei der Glücksspielbehörde als offizielle Gebühren benannt. Behördliche Informationen zu den neuen Gebühren und eine offizielle Bestätigung der Medienberichte liegen somit noch nicht vor.
Gemäß der neuen Glücksspielregulierung sollen die Glücksspiel-Lizenzen nach B2B- und B2C-Angeboten unterschieden werden. Die Antragsgebühr für die B2C-Lizenz solle dabei 9.000 ANG betragen, hinzukämen Due-Diligence-Gebühren in Höhe von 250 und 500 ANG pro Person, wobei die Höhe nach der Rolle der jeweiligen Person zu bestimmen sei.
Jährlich solle für die B2C-Lizenz eine Gebühr von 48.000 ANG anfallen, monatlich seien 4.000 ANG zu zahlen. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Domains solle es dabei nicht geben, allerdings werde pro Domain ein Betrag von 500 ANG fällig.
Betreiber, die sich für eine B2C-Lizenz bewerben, sollen den Jahresbetrag den Medienberichten zufolge nicht sofort zahlen müssen. Stattdessen sei vorgesehen, dass dieser erst dann fällig werde, wenn das erste Jahr der Lizenzierung abgelaufen sei. Vor der Zahlung der ersten Jahresgebühr seien jedoch monatlich weiterhin 7.000 ANG fällig.
Die Gebühren für die B2B-Lizenzen sollen denen der B2C-Lizenzen weitgehend ähneln. Vorgesehen sei eine Antragsgebühr von 9.000 ANG zuzüglich der Due-Diligence-Gebühren. Auch die jährliche Gebühr von 48.000 ANG solle für B2B-Lizenzen anfallen, allerdings entfalle die monatliche Gebühr.
Abzuwarten bleibt nun die Bestätigung der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes und der damit verbundenen neuen Lizenzgebühren von offizieller Seite.
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