Masseur wollte Rentner um 280.000 Euro Lottogewinn bringen

Posted on: 21/02/2020, 01:08h. 

Last updated on: 21/02/2020, 01:08h.

Ein überschuldeter Wiener Masseur musste sich am Mittwoch wegen eines schweren Betrugsversuches vor Gericht verantworten. Der 48-Jährige soll einem pensionierten Mann, den er seit Jahren zwecks Massagetherapie in dessen Haus besuchte, einen Lottoschein gestohlen haben.

Lottoschein der Österreichischen Lotterien
Masseur stiehlt Lottoschein mit 280.000 Gewinn (Bild: Wikimedia/Thomas R. Schwarz)

Den Schein, der einen Gewinn von 280.000 Euro bei den Österreichischen Lotterien versprach, habe er in seinem Namen einlösen wollen. Laut Anklageschrift habe er den Schein bewusst aus der Brieftasche des Rentners gestohlen.

Er selbst habe jedoch behauptet, den Schein vor dem Haus gefunden zu haben. Die Ehefrau des eigentlichen Gewinners habe den Betrug schließlich durch schnelles Handeln verhindern können.

Österreichische Lotterien verlangen bei der Gewinn-Abholung die Originalquittung. Verliert der Gewinner diese, kann der Gewinn nicht ausgezahlt werden. Gewinne bis zu 1.000 Euro können persönlich an einer Lottoannahmestelle abgeholt werden. Für Gewinne von bis zu 80.000 Euro gibt es sogenannte Großgewinn-Auszahlungsstellen. Bei allen höheren Gewinnen wird ein Treffen mit einem Großgewinnerbetreuer der Österreichischen Lotterien organisiert.

Dem Dieb zuvorgekommen

Allein das umsichtige Verhalten der Ehefrau des Bestohlenen habe die Regelungen der Österreichischen Lotterien bezüglich der Gewinnauszahlung zu ihren Gunsten ausdehnen können.

Die Frau habe nicht nur eine Fotokopie des Gewinnloses gemacht, sondern dieses unmittelbar bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Auch habe sie genau angeben können, wann und wo der Schein erstanden worden sei.

Die Lotterie habe dies somit rechtzeitig überprüfen können, bevor der Masseur selbst den Anruf getätigt habe, um sich als rechtmäßigen Gewinner vorzustellen.

Durch seine Kontaktaufnahme mit der Lotterie habe er sich schließlich automatisch als Dieb geoutet.

Mildernde Umstände für den Gelegenheitsdieb

Vor Gericht habe er sich beschämt geäußert und erklärte, nicht geahnt zu haben, in welcher Höhe der Gewinn gelegen habe:

Ich bereue es. Dass es so viel war, habe ich mir nicht erträumt. Ich habe gedacht, dass es ein bisschen mehr als tausend Euro sein wird.

Laut der Tageszeitung Krone ist die Behauptung jedoch fraglich. Schließlich habe er einen Freund um seine Kontodaten gebeten, um den Gewinn dorthin überweisen zu lassen, da vermutet, habe, dass er das Geld aufgrund hoher Schulden nicht hätte behalten zu dürfen, wenn es auf sein eigenes Konto eingegangen wäre.

Insgesamt jedoch scheint der Dieb glimpflich davon gekommen zu sein. Der Schöffensenat verhängte ihm eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten. Richterin Erika Pasching jedoch habe Gnade gezeigt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt.