Maltas Glücks­spiel­be­hörde MGA wehrt sich gegen EU-Vorwürfe

Posted on: 20/06/2025, 04:14h. 

Last updated on: 19/06/2025, 07:22h.

  • Die Glücksspielbehörde von Malta hat zu den Vorwürfen der EU-Kommission Stellung genommen.
  • In einem Statement kritisiert die MGA das anhängige Verfahren aus Brüssel.
  • Maltesische Stellung sehen in dem strittigen Gesetz keinen Protektionismus.

Vor wenigen Tagen strengte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Malta an, woraufhin die dortige Glücksspielbehörde Stellung bezog. Am Mittwoch verwahrte sich die Malta Gaming Authority (MGA) gegen die in dem Verfahren vorgebrachten Vorwürfe.

MGA-Statement
Die Glücksspielbehörde von Malta wehrt sich gegen die EU-Vorwürfe (Bild: MGA)

Demnach führe das umstrittene Gesetz nicht zu einem generellen Verbot der Vollstreckung europäischer Urteile gegen in Malta zugelassene Glücksspielunternehmen. Ebenfalls nicht zutreffend sei, dass die sogenannte Bill 55 die Betreiber vor Klagen vor anderen EU-Gerichten schütze. Die MGA betont, dass die Paragraphen die bestehenden Vorschriften des EU-Rechts korrekt widerspiegeln.

Das von der Glücksspielbehörde kritisierte EU-Verfahren stützt sich auf das im Jahr 2023 eingeführte Glücksspielgesetz von Malta. Die EU-Beamten folgen der Ansicht vieler europäischer Glücksspielbehörden und lizenzierter Anbieter von Online-Glücksspiel, die dem Gesetz eine protektionistische Natur zusprechen.

Die MGA erklärt:

Seit dem Beitritt Maltas zur Europäischen Union wurde die Online-Glücksspiellizenz als Anbieterlizenz konzipiert. Das bedeutet, dass in Malta zugelassene Betreiber ihre Dienste grenzüberschreitend anbieten können, sofern sie eine vertretbare Rechtsgrundlage dafür haben und weiterhin den maltesischen Rechtsrahmen einhalten.

Zugleich beruft sich das Land auf die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten. Dazu zählt sie insbesondere der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Maltas öffentliche Politik im Glücksspielsektor sei von diesen Grundsätzen geprägt.

In ihrem Statement geht die Behörde zum Gegenangriff über. Ihr zufolge laufen die Regelungen der Staaten bei der Glücksspielregulierung dem freien Dienstleistungsverkehr und der Niederlassungsfreiheit im EU-Binnenmarkt zuwider. Sie stellten ein eindeutiges Hindernis für den Marktzugang und den Handel in anderen Mitgliedstaaten dar, so die Klage der MGA.

MGA betont Spielerschutz

Darüber hinaus sei der maltesische Glücksspielrahmen der Förderung eines verantwortungsvollen Glücksspiels und dem Schutz aller Spieler verpflichtet. Als Beispiele nennt die MGA hohe Anforderungen an den Schutz von Spielergeldern sowie von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen.

Hinzukomme die Bereitstellung von Instrumenten für ein verantwortungsvolles Glücksspiel zur Verhinderung von Schäden. Diese Regelungen würden unabhängig vom Wohnsitzland der Spieler gelten.

Die Bestrebungen Maltas zum Schutz der wichtigen Glücksspielbranche kommen nicht von ungefähr. Malta zählt zu Europas Glücksspielzentren. Laut Schätzung erwirtschaftet der Sektor etwa ein Zehntel des jährlichen BIP des Landes. Die von der MGA ausgestellten Lizenzen befähigen deren Inhaber – zumindest nach deren Meinung – zum Online-Angebot ihrer Produkte in anderen EU-Staaten.

Die Malteser berufen sich auf die vom EuGH vertretene Rechtsauffassung. Um die heimische Wirtschaft und damit auch die Glücksspielanbieter zu schützen, habe das Land seit 20 Jahren „konsequent alle ungerechtfertigten restriktiven Ansätze angefochten“.

Die Deutlichkeit der Antwort zeigt, dass Malta wenig Kompromissbereitschaft in dieser Frage hat. Allerdings erklärt die MGA auch, dass sie zu einem konstruktiven Dialog mit der EU-Kommission bereit ist. Fraglich ist, ob sich die beiden Seiten in dieser strittigen Frage werden annähern können.