Niederlande: Mängel bei der Spielsucht-Prävention in Spielhallen

Posted on: 02/12/2021, 04:17h. 

Last updated on: 02/12/2021, 04:17h.

Mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels in den Niederlanden hat sich 2021 auch für die landbasierten Glücksspielbetreiber einiges geändert. Einige davon würden die vielen neuen Regelungen noch nicht vollständig umsetzen, erklärte die Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) am Mittwoch in einer Pressemeldung [Seite auf Niederländisch].

Leere Checkliste mit Stift
Laut der KSA setzten viele Spielhallen in den Niederlanden noch nicht alle neuen Spielerschutz-Anforderungen um (Bild: ccnull.com/CC0)

Im Oktober und November habe die KSA insgesamt 20 Spielhallen besucht, um sich einen repräsentativen Überblick zu verschaffen. Kurz zuvor hatte die Behörde angekündigt, Kontrollen durchführen zu wollen, sei aber nicht spezifisch gewesen, welche Spielstätten mit einem Besuch zu rechnen hätten.

Die Kontrollen hätten nun gezeigt, dass einige Spielhallen die verschärften gesetzlichen Anforderungen zur Spielsucht-Prävention aktuell noch nicht erfüllten. Mängel gebe es Eingangskontrollen sowie bei der Sammlung und Verarbeitung von Spielerdaten.

Das Online-Glücksspiel-Gesetz der Niederlande (Wet Kansspel op Afstand, KOA) ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde dabei nicht nur erstmals das Online-Glücksspiel im Land legalisiert, auch neue allgemeine Spielerschutz-Maßnahmen wurden eingeführt. Von diesen war seit April insbesondere der landbasierte Sektor betroffen. Anders als zuvor müssen Spielhallen heute die Daten jedes einzelnen Besuchers aufnehmen und anhand dieser ein anonymisiertes Profil erstellen. Die anonymisierten Daten sind dann an die KSA weiterzuleiten.

Am 1. Oktober konnten schließlich die Online-Glücksspiel-Unternehmen unter Vorbehalt einer bereits erteilten Lizenz ihre Arbeit aufnehmen. Seit diesem Stichtag ist es jedoch für alle Anbieter verpflichtend, sich mit dem nationalen Selbstausschluss-Register CRUKS zu vernetzen. Wie niederländische Medien berichteten, sei dies für die landbasierten Spielhallen technisch sehr aufwendig.

KSA erinnert an Sorgfaltspflichten

Wie die KSA erklärt, sei das Spielhallen-Personal seit Oktober verpflichtet, jeden Kunden genau im Auge zu behalten. Auf diese Weise sollen insbesondere erste Warnzeichen, die auf eine Spielsucht hindeuten könnten, erkannt werden.

So sollen die Angestellten, die Dauer und Häufigkeit der Besuche ihrer Kunden genauestens dokumentieren. Im Falle eines Anstiegs der Besuchsfrequenz oder -dauer seien die Mitarbeiter dazu angehalten einzuschreiten. Dies beginne mit einem Gespräch bis hin zu einer Registrierung des Spielers im CRUKS, nötigenfalls auch ohne dessen Zustimmung.

Die Niederlande sind einer von 14 EU-Staaten, in denen der Ausschluss eines Glücksspielers auch auf Antrag eines Dritten erfolgen kann. Antragssteller kann der Glücksspiel-Betreiber selbst oder auch ein Angehöriger, Freund oder Sozialarbeiter sein. Der Spieler, der auf Wunsch eines anderen vom Glücksspiel ausgeschlossen werden soll, erhält zunächst die Möglichkeit, sich zu äußern und Einspruch zu erheben. Zeigt sich der Spieler nicht einverstanden, entscheidet ein Gutachter oder Richter anhand der von allen Parteien hervorgebrachten Argumente.

In einigen Spielhallen würden diese Schritte noch nicht ausreichend umgesetzt. Grund dafür sei vor allem die fehlende Infrastruktur zur Datenerfassung. Viele der kontrollierten Spielhallen seien jedoch dabei, ein für sie funktionierendes System zu erstellen.

Positiv anzumerken sei laut der KSA bereits, dass alle Spielhallen die nötigen Investitionen getätigt hätten, um sich mit dem CRUKS vernetzen zu können. Jede der geprüften Spielhallen habe ein individuelles Feedback von der Behörde erhalten. Weitere Kontrollen sollen im April 2022 durchgeführt werden.