IP-Sperren: Lottoland kontra Glücks­spiel­behörde

Posted on: 13/10/2022, 09:25h. 

Last updated on: 13/10/2022, 10:15h.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ihren Kampf gegen den aus ihrer Sicht illegalen Glücksspiel-Anbieter Lottoland vergangene Woche verstärkt. Doch nachdem die GGL die in Deutschland aktiven Internet-Service-Provider zur Sperrung der Webseiten der Lottoland-Gruppe aufrief, kommt von dem Online-Glücksspiel-Anbieter Widerstand.

Logos GGL und Lottoland
Lottoland beruft sich auf EU-Recht (Bild: casino.org)

Das Unternehmen erklärte, dass die IP-Sperre rechtswidrig sei, da sie gegen europäisches Recht verstoße. Dabei beruft sich Lottoland auf die durch die EU-Gesetze geschützte Dienstleistungsfreiheit.

In einem Statement betont der Glücksspiel-Anbieter:

Sperrverfügungen sind gegenüber Anbietern im geschützten Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa generell verboten.

Hinzukomme, dass die Behörde die Provider zu einer freiwilligen Blockade der Lottoland-Webseiten aufrufe. Gleichzeitig drohe sie den Unternehmen mit empfindlichen Geldstrafen, sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Die Freiwilligkeit bei der Befolgung der Verfügung sei damit nicht gegeben.

Streit um ausstehende Lizenzierung

Laut Lottoland handele es sich bei der umstrittenen Aufforderung zur IP-Sperre nicht um den einzigen Fehler der GGL. Des Weiteren kritisiert das Unternehmen, von der Behörde als illegaler Betreiber eingestuft zu werden.

Die Sperrverfügungen seien von der GGL erlassenen worden, obwohl Lottoland eigenen Angaben zufolge bereits Lizenzen beantragt habe. Diese würden derzeit noch geprüft. Da der Antrag jedoch bisher nicht abgelehnt worden sei, habe die Glücksspielbehörde kein Recht, das Unternehmen als illegal zu bezeichnen. Die Verfügung von IP-Sperren auf dieser Grundlage sei somit nicht rechtens, kritisiert Lottoland.

Im Vergleich zu Lottoland dürfte die Stimmung beim Sportwetten- und Online-Glücksspiel-Betreiber Tipico erheblich besser sein. Grund dafür ist die Lizenz zum Angebot von virtuellen Automatenspielen, die das Unternehmen vor wenigen Tagen erhielt. Nachdem die Behörden Tipico am 7. Oktober in ihre White List als lizenzierten Online-Anbieter aufgenommen haben, kann der Betreiber mit seinen digitalen Automatenspielen auf dem deutschen Glücksspiel-Markt aktiv werden.

Lottoland betonte, dass es für seine Rechte vor Gericht eintreten werde, falls die GGL mit ihren IP-Sperrungsverfügungen fortfahre. Die Chancen stünden nicht schlecht, schließlich habe die GGL selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen geäußert. So habe der GGL-Vorstand Benjamin Schwanke gesagt, dass man mit der Sperre „juristisches Neuland“ betrete.

Bisher seien die Sperren noch nicht erfolgt. Doch falls es dazu komme, drohte Lottoland auch den Providern rechtliche Schritte an. Vonseiten der Behörde und der Provider gab es bisher keine Stellungnahme zu der Kritik von Lottoland. Der Streit um dessen Angebot dürfte jedoch noch nicht abgeschlossen sein.