Lootboxen bald ab 18? Bundestag berät über neues Jugendschutz­gesetz

Posted on: 19/12/2020, 05:30h. 

Last updated on: 18/12/2020, 03:20h.

In dieser Woche hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Parlament ihren Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt. Dieser sieht auch einen besseren Schutz Minderjähriger vor „glücksspielähnlichen Elementen wie Lootboxen“ vor. Vertreter der Gaming-Branche zeigen sich skeptisch.

Junge vor Computerbildschirm
Das neue Jugendschutzgesetz will Minderjährige auch vor Risiken im digitalen Raum schützen. (Quelle:unsplash.com/Kelly Sikkema)

Digitale Herausforderungen

Die aktuelle Fassung des Jugendschutzgesetzes in Deutschland wurde im Jahr 2002 verabschiedet. Die Regelungen stammen somit aus einer Zeit vor dem flächendeckenden Boom des Internets, sozialer Netzwerke, digitaler Spiele und den damit verbunden Risiken für Minderjährige.

Deshalb, so Familienministerin Giffey, sei es dringend Zeit für einen „modernen Jugendmedienschutz“:

Es geht darum (…) dafür zu sorgen, dass beispielsweise Kinder über ihre sozialen Profile, die sie auf sozialen Netzwerken oder Spieleplattformen nutzen, nicht einfach von Millionen von Menschen angesprochen und gefunden werden können, dass sie besser vor sexueller Anmache im Netz, aber auch vor Abzocke geschützt sind.

Als Kern des Gesetzesentwurfs nennt Giffey drei Punkte. So gehe es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken, die Durchsetzung der Vorgaben insbesondere auch ausländischen Anbietern gegenüber und um Orientierung für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte durch einheitliche Alterskennzeichnungen.

Bislang hatten Prüfstellen bei der Altersfreigabe Spielangebote vornehmlich aufgrund ihrer Inhalte bewertet und sie beispielsweise auf Gewalt und pornographische Darstellungen überprüft.

Der neue Entwurf listet nun unter anderem auch „Kostenfallen“ durch uneingeschränkte Kaufmöglichkeiten digitaler Güter als Risiko für Minderjährige auf.

Risiko durch simuliertes Glücksspiel

Künftig sollen laut Gesetzestext auch „Phänomene wie Kommunikationsrisiken in Online-Spielen, simuliertes Glücksspiel, glücksspielähnliche Elemente wie „Lootboxen“ (…) in angemessener Weise Einzug in die Kriterienbildung und Altersbewertung finden“ können.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass Spiele aufgrund von Lootboxen und ähnlichen In-Game-Angeboten künftig als „Ab 18“ klassifiziert werden könnten.

Seitens der Industrie regt sich Widerstand gegen die Neuerungen. So erklärt Felix Falk, Geschäftsführer des Interessenverbands „Game“, dass die aktuelle Vorlage viel verspreche, aber wenig davon halte.

Der aktuelle Entwurf, so die Kritik, biete keine „zeitgemäßen, konvergenten und international anschlussfähigen Regelungen“. So sei er nicht geeignet, auch ausländische Anbieter zu erreichen und sorge allgemein eher für Verwirrung als für Klarheit.

In einem Positionspapier widerspricht der Game-Verband der Einschätzung, dass Lootboxen eine Nähe zum Glücksspiel aufweisen. Vielmehr seien sie mit Sammelkarten oder Überraschungseiern vergleichbar. Da die Spieler immer einen Gegenwert für ihren Einsatz erhielten, sei ein kompletter Verlust des eingesetzten Geldes ausgeschlossen. Dieser sei beim Glücksspiel, beispielsweise am einarmigen Banditen, jedoch elementarer Teil des Konzeptes.

Sowohl die Union als auch Teile der Opposition haben ihre Zustimmung zu den geplanten Änderungen aus dem Familienministerium signalisiert. Mehrere Parteien hatten in der Vergangenheit bereits ein Komplettverbot von Lootboxen gefordert. Sollten Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnte es bereits im Frühjahr in Kraft treten