Kanton Freiburg stimmt neuen Glücksspiel­gesetzen zu

Posted on: 18/09/2020, 12:02h. 

Last updated on: 18/09/2020, 12:03h.

Kurz vor Ablauf der Frist hat auch der Schweizer Kanton Freiburg am Donnerstag das neue Schweizer Geldspielgesetz angenommen. Wie die Schweizer Tageszeitung La Liberté berichtet [Seite auf Französisch], werde sich die Glücksspielgesetzgebung des vorwiegend französischsprachigen Kantons in dreierlei Hinsicht ändern.

Stadt Freiburg Fribourg im Kanton Freiburg Fribourg Suisse Schweiz
Schweizer Kanton Freiburg nimmt Geldspielgesetz an (BIld: Pixabay)

So habe das Parlament des Kantons (der Grosse Rat) nicht nur mehrheitlich für die Anpassung an das Geldspielgesetz gestimmt, sondern auch für den Beitritt in das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) sowie in das Westschweizer Geldspielkonkordat (CORJA).

Der Abstimmung seien viele Stunden intensiver Diskussionen vorausgegangen. Staatsrat Maurice Ropraz habe die Ratsmitglieder dabei insbesondere an die Dringlichkeit in Bezug auf das Geldspielgesetz erinnert.

Die Nichteinhaltung der Frist hätte zur Folge, dass zahlreiche Formen des Glücksspiels in unserem Gebiet nicht weiterentwickelt werden könnten.

Das Geldspielgesetz sei schließlich ohne Gegenstimmen und bei zehn Enthaltungen einstimmig angenommen worden. In Bezug auf den Beitritt in das GSK und das CORJA habe es 80 Fürstimmen, sechs Gegenstimmen und eine Enthaltung gegeben.

Das Anfang 2020 in Kraft getretene CORJA betrifft lediglich die sechs Kantone der Romandie. Das Konkordat dient in erster Linie der Regulierung der Loterie Romande, des Lotteriemonopols der Romandie. Es legt fest, welcher Prozentsatz der generierten Einnahmen in welche öffentlichen Fonds fließen soll.

Besondere Regeln für Pokerturniere

Die umfangreichsten Änderungen, die die neuen Gesetze mit sich bringen, betreffen die Veranstaltung von Pokerturnieren. Dabei wird zwischen regelmäßigen und unregelmäßigen Turnieren unterschieden.

Für unregelmäßige Turniere (weniger als zwölf im Jahr) bedarf es keiner Lizenzierung oder besonderer Voraussetzung. Für regelmäßige Turniere hingegen gilt folgendes:

  • Die Veranstalter dürfen nicht persönlich am Spiel teilnehmen.
  • Die Spiele müssen per Videoüberwachung aufgezeichnet werden.
  • Pro Poker-Tisch muss ein professioneller Croupier anwesend sein.
  • Das angestellte Personal muss an regelmäßigen Schulungen zum Thema Spielerschutz teilnehmen.
  • Der Veranstalter muss ein Konzept zur Vorbeugung exzessiven Spiels formulieren.
  • Der Veranstalter muss sich der Identität, der Adresse und des Alters aller Teilnehmer versichern.
  • Alle sechs Monate muss ein statistischer Bericht über die organisierten Pokerrunden vorgelegt werden.

Eine weitere am Donnerstag beschlossene Änderung hingegen betrifft die Veranstaltung von Kleinlotterien.

Wie La Liberté berichtet, habe der Grosse Rat mehrheitlich dafür gestimmt, dass für Lotterien erst dann eine Lizenz eingeholt werden muss, wenn die Einnahmen 50.000 CHF übersteigen. Zuvor habe das Limit bei 10.000 CHF gelegen.