GGL warnt vor illegalen Wetten bei Polymarket und Co.
Posted on: 05/09/2025, 11:46h.
Last updated on: 05/09/2025, 11:46h.
- Die GGL hat eine Warnung vor illegalen Wetten bei Anbietern wie Polymarket ausgesprochen.
- Angebot dieser Wetten in Deutschland laut Behörde strafbar.
- Hohes Risiko durch Teilnahme an den illegalen Gesellschaftswetten.
Die auf der Plattform Polymarket angebotenen Wetten bieten nach Ansicht der GGL ein hohes Risiko für Verbraucher. Aus diesem Grund warnt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder explizit vor der Teilnahme an den illegalen Gesellschaftswetten auf der umstrittenen Wettplattform.

Nach Angaben der GGL sind die Gesellschafts- und Unterhaltungswetten gegen Entgelt nach geltendem deutschem Recht nicht erlaubnisfähig. Damit bewegen sich diese Angebote im Raum der Illegalität.
Als Anlass zu ihrer Warnung vor den illegalen Wetten nimmt die GGL die zuletzt gestiegene öffentliche Berichterstattung über Anbieter wie Polymarket und Co. Konkret nennt die Behörde bspw. Berichte über Wetten zum Ausgang des Ukraine-Kriegs.
Die GGL betont in ihrem Statement:
Die zunehmende öffentliche Präsenz solcher Angebote veranlasst die Behörde, die Bevölkerung gezielt zu warnen und über die rechtliche Lage und Gefahren illegaler Wetten aufzuklären.
Die Kritik der Glücksspielbehörde richtet sich gegen den nicht kontrollierbaren Inhalt der Wetten. So beziehen sich Gesellschaftswetten auf „Ereignisse des öffentlichen oder gesellschaftlichen Lebens“, zu denen bspw. Wahlen, Gerichtsurteile, Naturkatastrophen oder andere zählen.
Hohe Manipulationsgefahr der Wettangebote
Die vielfach nicht-sportlichen Formate der Plattformen zeichnen sich nach Ansicht der GGL durch eine hohe Anfälligkeit für Manipulation aus. Zur Begründung heißt es, dass diese oft auf unklaren, subjektiven oder beeinflussbaren Ereignissen basieren.
Deshalb stellt die GGL klar:
Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten laut § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig. Der Gesetzgeber hat ausschließlich Wetten auf definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln als erlaubnisfähig zugelassen.
Zugleich betont die Behörde die Strafbarkeit der Vermarktung dieser illegalen Gesellschaftswetten. Außerhalb von Sportwetten sei jede andere Art von Wetten in Deutschland verboten und nicht erlaubnisfähig. Damit seien Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung der illegalen Wetten strafbar. Besonders an Endverbraucher richtet sich der Zusatz, dass dies auch für die Teilnahme daran gilt.
Es bleibt abzuwarten, ob die GGL weitere Maßnahmen gegen die Wettplattform einleitet. In Ländern wie Australien wurde das Angebot von Polymarket bereits blockiert.
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