Gespa reicht Straf­an­zeige gegen FIFA-Sys­tem ein

Posted on: 17/10/2025, 04:11h. 

Last updated on: 20/10/2025, 09:46h.

  • Die Gespa hat Strafanzeige gegen das Gewinnspielsystem FIFA Collect eingereicht.
  • Verdacht auf nicht lizenziertes Glücksspiel mit NFTs.
  • Anzeige der interkantonalen Geldspielaufsicht hatte sich angedeutet.

In der Schweiz hat der Fußballweltverband seinen Sitz. Ausgerechnet dort droht ihm nun jedoch juristisches Ungemach. Am Freitag gab die interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) bekannt, Strafanzeige gegen FIFA Collect eingereicht zu haben.

NFT-Symbolik, FIFA-Logo
Welche Folgen hat die Anzeige? (Bilder: Pixabay, FIFA)

Der juristische Ärger des Verbands hatte sich bereits abgezeichnet, nachdem die staatlichen Aufseher Anfang Oktober Ermittlungen gegen die FIFA eingeleitet hatten. Damals ging es um den ebenfalls auf NFTs basierenden Ticketverkauf, woraus sich die jetzige Anzeige ableitet.

Die Gespa war Anfang Oktober 2025 auf die Online-Plattform der FIFA aufmerksam geworden. Unter collect.fifa.com werden diverse Gewinnspiele wie Drops, Challenges etc. im Zusammenhang mit sogenannten Collectibles (Sammelstücke) angeboten. Bei diesen unter Fans begehrten virtuellen Gegenständen handelt es sich um Non-Fungible Tokens (NFTs).

In einem Statement erklärt die Behörde dazu:

Im Rahmen der Sachverhaltsabklärung hat sich der Verdacht erhärtet, dass auf collect.fifa.com in der Schweiz nicht bewilligte und damit illegale Geldspiele angeboten werden.

Die Gespa betonte ihre Verpflichtung zur Einschaltung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wenn sie von Verstößen gegen das Schweizer Geldspielgesetz Kenntnis erhält. Dies ist nun geschehen.

Vorwurf: Gewinnspiele nur gegen Geldeinsatz

Zur Begründung erklärt die Gespa, das an den Gewinnspielen nur gegen einen geldwerten Einsatz teilgenommen werden kann. Zugleich werden geldwerte Vorteile in Aussicht gestellt, da die NFTs unter Fans handelbar sind.

Der Glücksspielgedanke leitet sich laut Behörde aus das Tatsache ab, dass der von den Teilnehmern zu erzielende Gewinn von einem zufallsbedingten Verfahren abhängt. Dies ist aus geldspielrechtlicher Sicht mit einer Mischung aus Lotterien und Sportwetten zu vergleichen.

Für die Veranstaltung von Glücksspiel aller Art, also auch Lotterien und Wettangeboten, ist in der Schweiz eine Genehmigung der Behörden unabdingbar. Die FIFA besitzt keine derartige Lizenz und hat sich bisher, soweit bekannt, auch nicht darum bemüht.

Welche Konsequenzen das Token-System für die FIFA haben wird, ist nicht abzusehen. Die Gespa betonte, dass die abschließende strafrechtliche Beurteilung den Strafverfolgungsbehörden obliegt.

Allerdings erklärte die Behörde ihre Bereitschaft zur Kooperation mit der Staatsanwaltschaft. Nun liegt es an dieser, wie sie den Fall mit dem prominenten Beklagten weiter behandelt.