Gesetz für kleines Automaten-Glücksspiel in Salzburg verabschiedet
Posted on: 18/06/2025, 12:30h.
Last updated on: 18/06/2025, 09:16h.
- In Salzburg ist kleines Glücksspiel ab kommendem Jahr legal.
- Die Regierung des Bundeslandes verabschiedete ein neues Glücksspielgesetz.
- Spielerschützer melden Kritik an der Genehmigung von Spielautomaten an.
Ab Anfang 2026 sind Spielautomaten in Salzburg legal. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags verabschiedete am Mittwoch ein neues Glücksspielgesetz. Dieses macht kleines Glücksspiel an Spielautomaten im Bundesland Salzburg legal.

Zum 1. Januar kommenden Jahres dürfen Betreiber legal Spielautomaten in dem Bundesland aufstellen. Bisher ist dies bis auf das Angebot in Casinos illegal und wird von den Behörden strafrechtlich verfolgt. Um dem trotzdem weitverbreiteten illegalen Glücksspiel entgegenzutreten, beschloss die Regierung die Erleichterung.
Allerdings gilt die Regelung nicht für eine unbegrenzte Anzahl von Automaten. Laut Gesetz können in Salzburg bis zu 472 Lizenzen für Spielautomaten bewilligt werden. Die Geräte sollen in Spielhallen installiert werden, wobei die Zahl pro Spielstätte zwischen zehn und 15 liegen darf.
Mit der Legalisierung setzt die Landesregierung ein seit Jahren diskutiertes Projekt in die Tat um. Bereits 2023 sprachen sie die Befürworter um Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) für eine Genehmigung von Spielautomaten aus.
Neben der Bekämpfung illegaler Aktivitäten führen die Initiatoren des Gesetzes weiter Gründe an. So könnten jährlich rund 1,5 Mio. Euro in Form von Glücksspielabgaben an die Staatskasse fließen.
Kritik an Abstandsregelungen
Darüber hinaus betonten die Anhänger der Genehmigung eine Stärkung des Spielerschutzes. So seien die illegalen Geräte nicht geprüft und hätten für Spieler das Risiko hoher finanzieller Verluste. Dies werde durch legale Automaten vermieden.
Dem Argument einer Stützung des Spielerschutzes widersprechen die Gegner einer Legalisierung jedoch. Dabei machen sie ihre Kritik vor allem an den Abstandsregelungen der Spielstätten fest.
Laut Gesetz müssen die Spielhallen einen Mindestabstand von 100 Metern zu Jugend- und Bildungseinrichtungen haben. In Teilen Deutschlands liegt diese Grenze weitaus höher. So müssen die Spielstätten in Bremen mindestens 500 Meter von Schulen entfernt sein.
Durch den geringen Abstand würden Jüngere besonders gefährdet, so die Gegner. Darüber hinaus monieren sie, dass Präventionsmaßnahmen zu kurz kämen.
So müsse Menschen mit einem problematischem Spielverhalten Hilfestellung geboten werden. Hier vermissen Spielerschützer konkrete Angebote. Es wird sich zeigen, inwieweit kleines Glücksspiel diese Problematik in Salzburg vergrößert.
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