Glücks­spiel-Betreiber Video­slots wehrt sich gegen Millionen­strafe

Posted on: 03/03/2023, 08:42h. 

Last updated on: 03/03/2023, 08:56h.

In den Niederlanden bahnt sich Medienberichten zufolge eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Online-Glücksspiel-Anbieter Videoslots und der Regulierungsbehörde Kansspelautoriteit (KSA) an. Grund sei eine aus Sicht des Betreibers unzulässige Millionenstrafe der KSA gegen das Unternehmen.

Videoslots Webseite KSA-Logo
Videoslots will die Strafe nicht akzeptieren (Bild: Casino.org)

Die KSA werfe Videoslots in dem noch nicht veröffentlichten Urteil einen Verstoß gegen das Glücksspielgesetz der Niederlande vor. Aus diesem Grund habe die Behörde eine Geldstrafe in Höhe von 9,8 Mio. Euro erlassen. Dies wäre die höchste, jemals in den Niederlanden gegen einen Glücksspiel-Anbieter verhängte Geldbuße.

Verstieß Videoslots gegen Online-Glücksspiel-Regeln?

Konkret habe der nicht in den Niederlanden lizenzierte Anbieter unter anderem das KSA-Logo verbotenerweise auf seiner Webseite in der Liste der kooperierenden Glücksspielbehörden aufgeführt. Dies werde von Videoslots nicht bestritten.

In einem Statement beharrte Videoslots allerdings darauf, dass das Logo irrtümlich für kurze Zeit auf der Webseite integriert worden sei. Dies sei im Zusammenhang mit der damals angestrebten Glücksspiellizenz in den Niederlanden geschehen. Sobald der Fehler entdeckt worden sei, habe das Unternehmen das Logo umgehend entfernt.

Die bevorstehende Auseinandersetzung ist nicht der erste juristische Streit, den Videoslots mit einer europäischen Glücksspielbehörde ausfechtet. Bereits im Jahr 2020 war gegen den Online-Glücksspiel-Anbieter von der schwedischen Behörde Spelinspektionen aufgrund möglicher Verstöße gegen die Glücksspiel-Bedingungen ermittelt worden. Deshalb hatte Videoslots damals auf Schadensersatz in Höhe von 494.000 Euro geklagt. Im März 2021 wurde diese Klage jedoch vom Obersten Gerichtshof in Schweden abgewiesen.

Videoslots: Kein Zugang für niederländische Spieler

Darüber hinaus werfe die KSA dem Anbieter vor, ohne gültige Lizenz für Spieler in den Niederlanden zugänglich gewesen zu sein. Diesen Vorwurf habe das Unternehmen nachdrücklich als „absurd und unrechtmäßig“ zurückgewiesen.

Die KSA habe versucht, sich auf der Webseite als niederländischer Spieler zu registrieren. Als dies aufgrund der Schutzvorkehrungen des Anbieters nicht funktioniert habe, sei eine erfolgreiche Registrierung als deutscher Spieler erfolgt.

Videoslots-CEO Ulle Skottling erklärte dazu:

Videoslots richtet sich nicht an niederländische Spieler, (…) sodass das niederländische Glücksspielgesetz nicht auf seine Dienste anwendbar ist. Kein niederländischer Spieler konnte während des strittigen Zeitraums auf unsere Seite zugreifen, und es gab daher keinen Verstoß.

Durch den Umweg über die deutsche Staatsangehörigkeit des vermeintlichen Spielers habe die Behörde die IP-Schutzmaßnahmen von Videolots ausgetrickst. Es sei abwegig, dem Anbieter aufgrund des unautorisierten Zugangs die fast zweistellige Millionenstrafe aufzubrummen, so Skottling.

Videoslots nehme seine rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen äußerst ernst. Deshalb bestreite man die Schlussfolgerungen der KSA ausdrücklich. Vielmehr sei das Vorgehen der Behörde unrechtmäßig gewesen. Der Manager zeigte sich zuversichtlich, dass der Fall positiv für sein Unternehmen ausgehen werde.