Gastronom unterliegt vor Gericht: 72.000 EUR aus illegalem Glücksspiel bleiben beschlagnahmt

Posted on: 10/08/2022, 01:41h. 

Last updated on: 10/08/2022, 01:52h.

Ein Gastronom aus Düsseldorf wird auf Bargeld in Höhe von 72.000 EUR verzichten müssen. Die Summe war im Mai 2020 bei der Durchsuchung eines seiner Betriebe von der Polizei sichergestellt worden.

Beschlagnahmtes Geld
Der Kläger hoffte auf die Rückgabe von 72.000 EUR (Symbolbild, Quelle: (ots) Landespolizeiinspektion Erfurt)

Die Beamten gingen davon aus, dass das Geld im Zusammenhang mit dem vor Ort vorgefundenen illegalen Glücksspiel gestanden habe. Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf klagte der Mann nun vergeblich auf Herausgabe des angeblich ihm gehörenden Geldes.

Corona-Kontrolle deckt illegales Glücksspiel auf

Anfang Mai 2020 durchsuchten Kräfte der Polizei und des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes ein Lokal im Düsseldorfer Stadtteil Friedrichstadt.

Streifenwagen in der Nacht
Ursprünglich war es bei der Kontrolle um die Einhaltung von Corona-Vorgaben gegangen (Quelle: (ots) Kreispolizeibehörde Mettmann)

Aufgrund von Hinweisen seien die Beamten dem Verdacht nachgegangen, dass der Café-Betreiber gegen die coronabedingte Betriebsuntersagung verstoßen haben könnte.

Bei der Überprüfung des Lokals seien die Kontrolleure auf mehrere Anwesende sowie Spieltische, „drei einsatzbereite Glücksspielgeräte und rund 75.000 Euro Bargeld mit Verdacht auf illegales Glücksspiel“ gestoßen. Der Betrieb sei geräumt und geschlossen, die Asservate seien sichergestellt worden.

Mit letzterem, so berichtet die Nachrichtenplattform rp-online, habe sich der Betreiber des fraglichen Cafés nicht zufriedengeben wollen. So habe der Gastronom vom Land Nordrhein-Westfalen die Herausgabe von 72.000 EUR gefordert. Das Geld sei im Rahmen der Kontrolle bei einem der anwesenden Männer sichergestellt worden.

Geld ohne Glücksspiel-Bezug?

Der Café-Betreiber habe erklärt, dass es sich bei dem Bargeld um seinen Besitz gehandelt habe. Dieser sei mitnichten dem illegalen Glücksspiel zuzurechnen gewesen.

Vielmehr habe er dem Bekannten, bei dem es sich um einen Geschäftspartner gehandelt habe, das Geld erst kurz vor Eintreffen der Beamten übergeben. Der als Wettbürobetreiber tätige Gast habe im Auftrag des Gastronomen Besorgungen machen sollen.

Laut rp-online habe der fragliche Gast während der Kontrolle den Beamten gegenüber ähnliche Aussagen zur Herkunft des hohen Bargeldbetrags gemacht. So habe er erklärt, das Geld von einem Geschäftspartner erhalten zu haben. Allerdings sei es ihm weder möglich gewesen, dessen Nachnamen zu nennen noch den Vornamen korrekt zu buchstabieren.

Die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Geschichte seien auch vor Gericht geblieben. Nachdem sich das Land NRW zuvor geweigert hatte, dem Gastronomen sein angebliches Eigentum auszuhändigen, habe am Montag auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Herausgabe des Geldes abgelehnt.

Der Kläger könne nicht nachweisen, dass die 72.000 EUR rechtmäßig ihm gehörten. Vielmehr deute die gesamte Auffindesituation auf einen Zusammenhang mit dem illegalen Glücksspiel hin, so die Begründung der zuständigen Richterin.