FIFA weist auf Glücks­spiel-Werbe­verbot für Schieds­richter hin

Posted on: 11/08/2025, 04:00h. 

Last updated on: 11/08/2025, 09:52h.

  • Die FIFA weist auf das Glücksspiel-Werbeverbot für Schiedsrichter und VAR hin.
  • Verbot gilt für eine Reihe von Produkten und Organisationen.
  • Der Fußballweltverband nannte keinen konkreten Anlass für den Hinweis.

Das Sponsoring von Sportveranstaltungen, -verbänden und -teams ist längst zu einem globalen Milliardenbusiness geworden. Dass es in dieser Hinsicht Einschränkungen geben kann, zeigte nun der Fußballweltverband. In einem Memo weist die FIFA auf das ausdrückliche Glücksspiel-Werbeverbot für Schiedsrichter und VAR-Offizielle hin.

Schiedsrichter
Für Schiedsrichter gelten strengere Sponsoringregeln (Bild: Pixabay/planet_fox)

Besonders im Profifußball erscheinen Matches ohne Sponsoren-Logos auf der Trikotbrust kaum noch denkbar. So verbreitet diese Marketingform auch ist, bei Offiziellen sind ihr engere Grenzen gesetzt.

Laut FIFA gilt ein umfassendes Glücksspiel-Werbeverbot auf den Shirts der Schiedsrichter oder in VAR-Räumen. Dies betrifft ebenfalls die in den Stadien für Schiedsrichter reservierten Zonen, etwa zur Überprüfung von VAR-Entscheidungen.

Keine Glücksspielwerbung

Damit befindet sich das Glücksspiel im Kreis einer Reihe von Produkten und Organisationen, die von den Werbemaßnahmen ausgeschlossen sind. Grundsätzlich ist der Aufdruck von Sponsorenlogos hingegen möglich.

In seinem Memo definiert der Weltverband:

Bei Spielen, die unter der Zuständigkeit eines Mitgliedsverbands organisiert werden, kann Sponsorenwerbung auf den Trikots der Spieloffiziellen genehmigt werden. Jegliche Werbung für Tabakprodukte, alkoholische Getränke, Betäubungsmittel (z. B. Marihuana) oder Glücksspieleinrichtungen (Casinos oder Wettbüros) ist strengstens verboten. Auch Slogans politischer, rassistischer oder religiöser Natur sind untersagt.

Ob die Information aus einem aktuellen Anlass erfolgt, erklärte der Verband nicht. Allerdings ist gerade in jüngeren Glücksspielmärkten wie Brasilien der Werbemarkt hochumkämpft. Deshalb könnten Glücksspielbetreiber gerade dort versucht sein, auf ungewöhnlichere Werbeformate zu setzen. Dem aber schiebt die FIFA einen Riegel vor.

Generelle Verbote der Werbung

Das Verbot gilt zudem für alle Werbebanner der missliebigen Bereiche, die während einer On-Field Review (OFR) im Fernsehen erscheinen könnten. Darüber hinaus präzisiert die FIFA ein generelles Werbeverbot im Falle von konkurrierenden Firmeninteressen.

Dazu erklärt der Verband:

Wir möchten außerdem daran erinnern, dass gemäß der genannten Bestimmung Werbung für Spieloffizielle nicht zulässig ist, wenn sie zu einem Interessenkonflikt mit der Werbung einer der beiden teilnehmenden Mannschaften durch einen gemeinsamen Sponsor führt.

In einem solchen Fall dürfen die Schiedsrichter keine Werbung des betreffenden Sponsors tragen. Auch müssen alle damit verbundenen Werbungen vor dem Spiel aus dem VAR entfernt werden.

Außerdem legt die FIFA die grundsätzlich für Sponsorings nutzbaren Flächen auf der Kleidung der Offiziellen fest. Demnach ist Werbung auf der Vorderseite des Trikots nicht zulässig.

Diese ist für offizielle Abzeichen, das Emblem des Mitgliedsverbands und ein Logo des Bekleidungsherstellers reserviert. Auch auf Shorts, Socken oder Schuhen dürfen mit Ausnahme des Bekleidungsherstellers keine Firmenlogos erscheinen.