Casinos Austria vs. Argentinien: Schiedsgericht spricht Glücksspiel­konzern 36 Mio. USD zu

Posted on: 10/11/2021, 02:06h. 

Last updated on: 10/11/2021, 03:03h.

Argentinien soll dem Glücksspielkonzern Casinos Austria umgerechnet rund 31,2 Mio. EUR Schadensersatz zahlen. Wie das österreichische Haupthaus gestern bekanntgab, habe dies eine internationale Schiedsstelle entschieden. So sei bereits am 5. November festgestellt worden, dass der Staat der argentinischen Konzerntochter ENJASA im Jahr 2013 „willkürlich und rechtsmissbräuchlich“ die Glücksspiellizenz entzogen habe.

Altertümliche Waage
Casinos Austria hat einen millionenschweren Sieg gegen den Staat Argentinien errungen (Quelle:unsplash.com/Elena Mozhvilo)

Entzug der Glücksspiellizenz: „Ein Akt der Willkür“

Das zur Weltbankgruppe gehörende International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) hat den Klägerinnen Casinos Austria International (CAI) und Casinos Austria AG (CASAG) Anspruch auf einen Schadensersatz seitens Argentiniens in Höhe von 36 Mio. USD zugesprochen. Dieser ergebe sich aus einer im Jahr 1991 zwischen Argentinien und Österreich geschlossenen bilateralen Vereinbarung zum Umgang und Schutz von Investitionen.

Im aktuellen Statement zeigt sich CASAG-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner hochzufrieden mit dem Ausgang des seit 2014 anhängigen Schiedsverfahrens:

Es ist erfreulich, dass das internationale Schiedsgericht unseren Argumenten gefolgt ist. Für uns war immer klar, dass der Lizenzentzug ein politisches Manöver und ein Akt der Willkür durch die Glücksspielbehörde in Salta ohne rechtliche Grundlage war. Wir haben nun nicht nur Recht bekommen, sondern wir freuen uns auch über die hohe uns zugesprochene Zahlung, die in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten natürlich sehr positiv ist und sich noch heuer als außerordentlicher Ertrag bei uns niederschlagen wird.

Geldwäsche-Vorwürfe führten zu Lizenzentzug

Im Jahr 2013 hatte Argentinien eine auf 30 Jahre angelegte Glücksspiel-Exklusivlizenz der argentinischen Gesellschaft Entretenimientos y Juegos de Azar S.A. (“ENJASA”) für die argentinischen Provinz Salta widerrufen.

Der Vertrag war im Jahr 1999 im Zuge der Privatisierung des Glücksspielsektors zwischen der Provinzregierung und der CAI-Tochter ENJASA geschlossen worden.

Die argentinischen Behörden hatten 2012 unter anderem festgestellt, dass ENJASA Geldwäschevorgaben nicht ausreichend umgesetzt habe.  Die CAI wies die Vorwürfe damals weit von sich. So erklärte der damalige CASAG-Vorstandschef Karl Stross, dass man sich „penibel“ an die Regeln gehalten habe. Unter „zigtausenden Transaktionen“ sei es offenbar jedoch „in ein paar Einzelfällen mit sehr niedrigen Auszahlungsbeträgen“ zu Fehlern gekommen.

Der Entzug der Argentinien-Konzession hatte zu viel Wirbel im Unternehmen geführt. Das ENJASA-Aus bedeutete den Verkauf diverser argentinischer Automaten-Outlets, des Lotteriegeschäftes und zweier Casinos. Zudem gab die CASAG das konzerneigene Hotel Sheraton in Salta in der gleichnamigen argentinischen Provinz auf.

Umgehend nach Bekanntwerden des Lizenzentzugs hatten CAI und CASAG rechtliche Schritte eingeleitet. Ihrer Ansicht nach verletzte die Entscheidung ihre Rechte als ausländische Investoren in Argentinien. Entsprechend verlangten die Klägerinnen Schadensersatz.

Nachdem argentinische Gerichte den Österreichern wiederholt Absagen erteilt hatten, bekamen sie nun in Washington Recht. Argentinien hatte in dem Verfahren wiederholt die Zuständigkeit des ICSID angezweifelt.

Laut CASAG ist das Ringen mit dem argentinischen Staat vor dem Schiedsgericht nun beendet. So sei die Entscheidung des ICSID bereits rechtswirksam und vollstreckbar.