Schweizer Glücksspielaufsicht sperrt 88 illegale Online-Glücksspielanbieter
Veröffentlicht am: 30. Juni 2020, 12:38 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 30. Juni 2020, 12:38 Uhr.
Die interkantonale Lotterie- und Wettbewerbskommission (Comlot) hat am Montag ihren Jahresbericht 2019 vorgestellt. Wie es in dem Bericht heißt, habe die Comlot erstmals „Zugangssperren gegen ausländische Online-Anbieter verfügt.“

Die Schweizer Glücksspielaufsicht, die unter anderem die „sozialverträgliche Durchführung der Lotterien und Sportwetten“ überwacht, habe mit 88 Sperren gegen illegale Online-Glücksspielanbieter durchgegriffen.
Die Comlot ist neben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) die zweite große Glücksspielbehörde in der Schweiz. Ihre Tätigkeit hat die Comlot am 1. Juli 2006 aufgenommen. Die Behörde hat ihren Sitz in Bern und beaufsichtigt und bewilligt interkantonal Sportwetten, Geschicklichkeits- und Online-Glücksspiele.
Leichtes Spiel gegen illegale Anbieter
Laut Comlot habe sich das Vorgehen gegen die illegalen Online-Glücksspielanbieter unkompliziert gestaltet. In Kooperation mit dem schweizerischen Internetserviceprovider (ISP) sei die Sperrung der Domains „ohne größere Probleme“ umgesetzt worden.
Viele internationale Anbieter ohne Schweizer Glücksspiellizenz hätten sich bereits vor den drohenden Maßnahmen mit der Glücksspielaufsicht in Verbindung gesetzt. Sie hätten „Reputationsrisiken“ vermeiden und sich regelkonform vom Schweizer Markt zurückziehen wollen.
Wie die Behörde mitteilt, widersetzten sich einige Anbieter jedoch bewusst den Domainsperren und seien sogar durch die Erstellung neuer Domains in der Schweiz aktiv geblieben:
Einige Veranstalter versuchen, die Auswirkungen der Zugangssperre auf das eigene Geschäft durch das laufende Aufschalten neuer Domains zu vermindern. Dies dokumentiert einerseits, dass diese Anbieterinnen bereit sind, sich zwecks Profitmaximierung über geltendes Recht hinwegzusetzen. Andererseits sind diese Aktivitäten der ausländischen Anbieter klares Indiz, dass die technische Sperre, auch wenn sie sich umgehen lässt, entgegen anderslautender Behauptungen eben doch Wirkung zeitigt.
Nur sieben Anbieter, die von Sperren betroffen gewesen seien, hätten sich rechtlich zur Wehr gesetzt. In vier Fällen seien gesperrte Domains von den Sperrlisten entfernt worden. Um welche Anbieter es sich dabei handelte, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Obgleich der Erfolg gegen das illegale Online-Glücksspiel ein positives Resultat des Jahres 2019 gewesen sei, sei die „Bekämpfung des illegalen terrestrischen Markts“ nicht mit der erwünschten Intensität verfolgt worden.
Die Comlot wolle diese Bemühungen intensivieren und Strafverfolgungsbehörden mit ihrem Wissen unterstützen.
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