Schweiz: Zwei neue Spielbanken-Konzessionen beschlossen

Posted on: 28/04/2022, 12:47h. 

Last updated on: 28/04/2022, 12:47h.

Der Schweizer Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 27. April 2022 beschlossen, die Anzahl der Spielbanken-Konzessionen von 21 auf 23 zu erhöhen. Die beiden neuen Standorte sollen in Lausanne und Winterthur entstehen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) werde Ende Mai 2022 die Ausschreibungen veröffentlichen, heißt es in der Pressemitteilung.

Häuser, Straße
In Winterthur soll eine der beiden neuen Spielbanken entstehen. (Bild: flickr.com, Neil Howard)

Hintergrund des Beschlusses sei die Tatsache, dass die Konzessionen der 21 Spielbanken am 31. Dezember 2024 auslaufen. Ein Bericht der ESBK über die Casinolandschaft in der Schweiz habe dem Bundesrat als Grundlage für die Entscheidung in Bezug auf die zu erteilenden Konzessionen gedient.

Lausanne und Winterthur sind Standorte mit Potenzial

An den beiden neuen Standorten sollen Spielbanken mit A-Konzessionen entstehen. Der Unterschied zu Spielbanken mit B-Konzessionen besteht darin, dass es in Casinos des Typs A keinen Maximaleinsatz von 25 CHF pro Spielrunde gibt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die beiden Casinos einen jährlichen Bruttospielertrag von je 30 Mio. CHF generieren würden.

Hohe Einnahmen für den Schweizer Staat

Die im ganzen Land verteilten Spielbanken hätten einen hohen Nutzen. So dienten sie nicht nur als Unterhaltungsveranstalter in den jeweilige Regionen, sondern spielten auch als Arbeitgeber eine tragende Rolle.

Zudem hätten sie durch die Besteuerung der Spielerträge einen „hohen fiskalischen Nutzen zugunsten von Bund und Kantonen“. Zwei neue Standorte verbesserten nicht nur das Spielangebot in den Regionen, sondern könnten auch die Steuereinnahmen zugunsten der Bevölkerung „optimieren“, erklärt der Bundesrat.

Seit der Betriebsaufnahme der Casinos in den Jahren 2002/2003 hätten die Standorte insgesamt 7,3 Mrd. CHF an den Staatshaushalt abgeführt. Davon seien 6,2 Mrd. CHF in die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz, geflossen.

Glücksspiel-Behörde sieht kaum Spielsucht-Gefahren

Die Gefahr einer ansteigenden Spielsucht-Gefahr hingegen sehe die ESBK nicht, da basierend auf den Daten der Gesundheitsbefragung vom Bundesamt für Statistik alle fünf Jahre Studien durchgeführt würden.

So erklärte eine Sprecherin der ESBK, dass diese Daten „keine Tendenz zu einer grösseren [sic!] Prävalenz von Spielsucht in der Schweiz“ zeigten:

Dies auch nicht, nachdem im Jahr 2012 die beiden Spielbanken in Zürich und Neuenburg ihren Betrieb aufgenommen haben.

Den Casinos seien Sozialschutzmaßnahmen auferlegt worden. Zudem achte die ESBK auch auf eine strikte Einhaltung der Vorgaben. Dadurch bleibe das Risiko einer zunehmenden Spielsucht klein.