Altersprüfung beim Online-Glücksspiel: Deutsche KJM bewertet Anbieter Incode positiv

Posted on: 09/06/2022, 02:44h. 

Last updated on: 09/06/2022, 02:44h.

Das US-Tech-Unternehmen Incode wird sein gleichnamiges System zur Altersverifikation (AVS) künftig vermehrt auf dem deutschen Markt für Online-Glücksspiel einsetzen. Nachdem die zuständige Deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) dem Incode-Gesamtkonzept eine positive Bewertung ausgestellt hatte, meldete sich der Tech-Konzern in dieser Woche selbst zu Wort.

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Das Incode-System dient der Altersverfikation beim Online-Glücksspiel (Quelle: pixabay.com/kalhh)

Im Zentrum der Technologie stehe laut Unternehmensmeldung der Schutz Minderjähriger bei gleichzeitiger „Verbesserung der Anmeldezahlen berechtigter Spieler“.

Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen

Die positive Bewertung des Incode-Systems zur Altersverifikation für den deutschen Markt war bereits Mitte Mai durch die KJM erfolgt.

In ihrer zugehörigen Meldung vom 19.05. erklärt die Kontrollstelle der Landesmedienanstalten, dass das Gesamtkonzept „in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet“ sei.

Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte Online-Inhalte nur verbreitet werden, wenn die Betreiber garantieren, dass Minderjährige hierauf keinen Zugriff haben. Hierzu gehören auch Glücksspiel-Angebote.

Auch der neue Glücksspielstaatvertrag (GlüStV) weist in seinen Weitere[n] Bestimmungen zum Jugend- und Spielerschutz bei Glücksspielen im Internet explizit darauf hin, dass der „Ausschluss Minderjähriger und gesperrter Spieler (…) jederzeit durch geeignete technische Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt“ sein muss.

Der Vorsitzende der KJM, Marc Jan Eumann, ergänzte, dass die fortschreitende Etablierung von Altersverifikationssystemen positiv für den Kinder- und Jugendschutz sowie im Sinne der Rechtssicherheit für Online-Anbieter zu bewerten sei.

Flexible Lösung auf KI-Basis

Junge vor Laptop
Betreiber von Online-Glücksspiel sind verpflichtet, ihr Angebot für Minderjährige unzugänglich zu machen (Quelle: unsplash.com/Thomas Park)

Das in San Francisco ansässige Unternehmen beschreibt sein KI-basiertes Produkt in seiner in dieser Woche veröffentlichten Pressemeldung [Seite auf Englisch].

Es handele sich hierbei um „die branchenweit erste von iBeta zertifizierte passive Liveness-Technologie, deren flexible Orchestrierungs-Engine es Produkt- und Serviceanbietern ermöglicht, ein Portfolio von Prüfungen in anpassbare Workflows einzubinden“ [Anm. d. Red.: iBeta ist ein Anbieter für Softwareprüfung und Qualitätssicherung].

Besonders der noch junge deutschen Markt für Online-Glücksspiel solle von der Altersverifikationslösung der Amerikaner profitieren. So erklärt Unternehmensgründer und CEO Ricardo Amper im Statement:

Glücksspielbetreiber wenden sich jetzt an Anbieter von Altersverifizierungen, die von der KJM zugelassen wurden. Wir freuen uns, dass die KJM unseren Antrag positiv beschieden hat. Mit dieser Beurteilung wird Incode Technologies in der Lage sein, Minderjährige in Deutschland zu schützen, insbesondere das Glücksspiel für Minderjährige zu reduzieren und gleichzeitig die Anmeldezahlen für berechtigte Spieler zu verbessern.

Zusätzlich zum Kinder- und Jugendschutz vereinfache Incode auch die Einhaltung von Anti-Geldwäsche- (AML) und Know-Your-Customer (KYC)-Anforderungen.

Eigenen Angaben zufolge hat die KJM mittlerweile 92 Altersverifikationssystemen ein positives Zeugnis ausgestellt. Wie viele von diesen den Online-Glücksspielmarkt so explizit in den Fokus genommen haben wie Incode, ist nicht ersichtlich.