Spielautomaten in Bäckereien? Beratungen über neues Glücksspiel­gesetz in Oberösterreich

Posted on: 06/05/2021, 01:02h. 

Last updated on: 06/05/2021, 01:02h.

Der Sicherheitsausschuss des oberösterreichischen Landtags berät heute über eine Novelle des Glücksspielgesetzes, die unter anderem eine Lockerung der Vorgaben zum Betrieb von Spielautomaten beinhaltet.

Im Linzer Landhaus wird heute über eine Novelle des Glücksspielgesetzes beraten. (Quelle:land-oberoesterreich.gv.at)

Das Regierungsbündnis aus ÖVP und FPÖ plant, das Aufstellen der Geräte in allen „öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten in einer gewerblichen Betriebsanlage“ zuzulassen. Doch es regt sich breite Kritik: Statt die Verfügbarkeit des Glücksspiels auszuweiten, sei dringend angeraten, die Angebote zu beschränken, so Stellungnahmen von Behörden, Arbeitnehmerverbänden und der Bundespolitik.

Kleines Glücksspiel: Sonderweg in Oberösterreich?

Während die Bundesregierung um einen rigideren Umgang mit dem Glücksspiel ringt, scheint Schwarz-Blau in Oberösterreich den entgegengesetzten Weg einschlagen zu wollen. So berät der Sicherheitsausschuss in Linz heute über eine Gesetzesvorlage von FPÖ-Landesrat Wolfgang Klinger, nach der es in dem Bundesland künftig deutlich mehr Spielautomaten geben könnte als bisher.

Bislang gilt, dass Glücksspiel-Geräte ausschließlich „in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben, die auch tatsächlich betrieben werden“, aufgestellt werden dürfen.

Die Formulierung, die beispielsweise auf geöffnete Kneipen zutrifft, beinhaltet, dass die Verantwortlichen jederzeit sicherstellen müssen, dass Minderjährige keinen Zugang zu den Geräten haben. Dies könnte sich nun ändern.

Der vorliegende „Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz und das Oö. Wettgesetz geändert werden“ sieht vor, Lizenzinhabern das Aufstellen von Spielautomaten deutlich zu erleichtern. So soll der Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung künftig in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten aller gewerblichen Betriebsanlagen zulässig sein. Konkret bedeutet dies, dass Spielautomaten prinzipiell auch in Bäckereien, Kinos und Einkaufszentren aufgestellt werden könnten.

In die heutigen Beratungen fließen auch diverse Stellungnahmen ein, die unterschiedliche Akteure in den vergangenen Wochen eingereicht haben.

Während Industrievertreter wie der Österreichische Sportwettenverband die Vorlage generell begrüßen, reagieren andere Stellen mit deutlicher Kritik.

„Im Widerspruch zum Spielerschutz“

So warnt die Arbeiterkammer Oberösterreich vor möglichen Negativkonsequenzen einer steigenden Verfügbarkeit der Automaten. Diese könne zu einem Problem für die Gesamtgesellschaft werden und sich beispielsweise aufgrund von Beschaffungskriminalität und Kosten für Schuldnerberatungen negativ auf den Haushalt auswirken. Zudem stehe der Entwurf im Widerspruch zum gebotenen Spielerschutz.

Das auf Bundesebene für das Glücksspiel zuständige Finanzministerium erklärt in seiner Stellungnahme explizit, dass die Erhöhung der Präsenz von Spielautomaten in Oberösterreich in der „vorgesehenen uneingeschränkten Form“ abzulehnen sei:

Glücksspielautomaten gelten als süchtigmachendstes (sic!) von allen Glücksspielen. Daher ist hier ein besonders strenger Maßstab im Spielerschutz anzulegen. Die Beschränkung der generellen Verfügbarkeit von Glücksspielen, die Beschränkung der Anzahl der Spielstätten und die örtliche Beschränkung der Spielstätten gehören nach aktuellem Stand von Forschung und Wissenschaft zu den wirksamsten spielsuchtpräventiven Maßnahmen.

Auch die Landespolizeidirektion Oberösterreich äußert sich skeptisch und warnt vor einem „Wildwuchs“ in Bezug auf die Glücksspiel-Geräte.

Harsche Kritik erntet der Gesetzentwurf auch von SPÖ und Grünen. Die Oppositionsparteien setzen sich seit geraumer Zeit für ein Verbot des Kleinen Glücksspiels in Oberösterreich nach dem Vorbild der Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Wien ein.

Passiert der Entwurf den Sicherheitsausschuss, wird im Landtag abgestimmt. Hier stehen insgesamt sieben Stimmen von ÖVP und FPÖ je einer der SPÖ und der Grünen gegenüber.