Kein Online Casino ohne Lizenz: Glücksspiel­anbieter scheitert vor Gericht in Schleswig-Holstein

Posted on: 09/07/2019, 01:35h. 

Last updated on: 09/07/2019, 01:35h.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 3. Juli 2019 in letzter Instanz das Verbot von in Deutschland nicht-lizensiertem Online Glücksspiel bestätigt. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online Casinos hatte die Rechtmäßigkeit des geltenden Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in Frage gestellt und vorläufigen Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung beantragt.

Richterhammer
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte in letzter Instanz das Verbot von Online Casinos ohne Lizenz (Quelle:pixabay.com/TPHeinz)

Glücksspielstaatsvertrag gilt auch in Schleswig-Holstein

 

Als bislang einziges deutsches Bundesland erlaubt Schleswig-Holstein den Betrieb von Online Casinos. Voraussetzung hierfür ist eine von Schleswig-Holstein vergebene Lizenz.

Wie das OVG Schleswig-Holstein am Montag in einer Pressemeldung mitteilte, wird diese Regelung auch weiterhin gelten:

Ohne die regionale Betriebserlaubnis bleibt es Online Casino Anbietern verboten, ihre Spiele in Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Es gelten die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages.

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat am 3. Juli 2019 entschieden, dass die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder unionsrechtskonform und den Anbietern von unerlaubten öffentlichen Glücksspielen auch in Schleswig-Holstein weiterhin entgegenzuhalten sind.

Eine namentlich nicht genannte Firma mit Hauptsitz in Malta hatte vorläufigen Schutz gegen eine zuvor gegen sie ergangene Anordnung beantragt. Die Antragstellerin ist von der maltesischen Glücksspielbehörde lizensiert und bietet Automaten-, Tisch-, Video- und Livespiele sowie Lotteriewetten im Internet im Internet an.

Über eine schleswig-holsteinische Erlaubnis zum Betrieb von Online Casinos verfügt sie nicht.

Die nun vom OVG erneut bestätigte Anordnung untersagt es dem Anbieter, selbst oder über Dritte öffentliches Glücksspiel in Schleswig-Holstein zu veranstalten, zu vermitteln oder bereits abgeschlossene diesbezügliche Verträge zu erfüllen.

 

Keine Lizenz für Online Casino nötig?

 

In ihrem Antrag hatte die Firma geltend gemacht, zum Betrieb ihrer Angebote keine Erlaubnis der Behörden zu brauchen. Der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte sogenannte Erlaubnisvorbehalt, so die Antragstellerin, verstieße ebenso wie das in Deutschland herrschende staatliche Glücksspielmonopol gegen EU-Recht.

Beide seien, wie auch das Internetverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV, zudem verfassungswidrig. Im Kern sah der Antrag die auf europäischer Ebene garantierte Dienstleistungsfreiheit verletzt.

Weiterhin gehe der Glücksspielstaatsvertrag fälschlicherweise von einer besonderen Gefährlichkeit des Online Glücksspiels aus und vernachlässige aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema.

Das gesamte Regelwerk sei in Bezug auf den Umgang mit Online Casinos inkohärent so, der Vorwurf, der Antragstellerin.

 

Unverhältnismäßige Unterlassungsanordnung

 

Zudem sei die zuvor gegen sie ergangene Unterlassungsanordnung gegen das Unternehmen unverhältnismäßig:

Faktisch gebe es nur die Möglichkeit, die Seiten komplett vom Netz zu nehmen, da eine Umsetzung der geographischen Beschränkung mittels Geolokalisation tatsächlich und rechtlich nicht möglich sei. Dies aber sei nicht zumutbar.

Zu Beginn des Jahres 2019 liefen nach sechs Jahren die ersten und einzigen Lizenzen zum Betrieb von Online Casinos in Deutschland aus. Das Land Schleswig-Holstein verkündete ihre Erneuerung im Juli 2019. Seither können Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder legal auf zwölf Online Glücksspiel Seiten um Geld spielen. Im Rest der Republik bleibt das Glücksspiel im Internet verboten.

Richter widersprechen Antragstellerin

 

Gerichtsgebäude Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig (Quelle:Bubo, licensed under CC BY-SA 3.0)

Die Richter des OVG folgten den Ausführungen der Antragstellerin nicht.

Sie entschieden, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag dem Unionsrecht entspräche und auf das unerlaubte Angebot von Glücksspiel im Internet anzuwenden sei.

Das Bemühen der Landesregierung Schleswig-Holsteins, für die Zeit nach dem Auslaufen der aktuellen Regelungen im Jahr 2021 andere Regulierungskonzepte zu finden, stelle keinen Beleg dafür dar, dass das derzeit geltende Internetverbot ungeeignet sei.

Auch das Argument der Antragstellerin, der Grad der Gefährdung, die das Online Glücksspiel mit sich bringe, werde falsch eingeschätzt, sahen die Richter nicht belegt.

 

Widersprüchliche Signale?

 

Mit der endgültigen Abweisung des Antrags setzte das OVG Schleswig-Holsteins ein deutliches Zeichen in einem komplizierten Zusammenhang:

Auf der einen Seite erklärt sich die Landesregierung mit den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags nicht einverstanden und setzt auf einen Sonderweg: Die schleswig-holsteinische Lizensierung von Online Casinos.

Auf der anderen Seite gilt: Solange der Glücksspielstaatsvertrag nicht ausgelaufen ist, haben sich nicht-lizensierte Anbieter uneingeschränkt an seine Bestimmungen zu halten.

Einen Wildwuchs nach Vorstellung des Antragstellers, nachdem europäische Online Casino ohne weitere Prüfung in Deutschland operieren dürfen, soll es nach Willen der Richter auch künftig nicht geben.

Ob die Entscheidung des OVG spürbare Konsequenzen haben wird, bleibt indes fraglich. Derzeit floriert der graue Markt der Online Casinos in Deutschland. Tiefgreifende Veränderung kann voraussichtlich nur ein neuer Glücksspielstaatsvertrag bringen.