Niederlande erhöhen Online-Glücksspiel­steuer um 11,4 %

Posted on: 25/06/2021, 11:00h. 

Last updated on: 25/06/2021, 12:45h.

Am 1. April trat in den Niederlanden ein neues Glücksspielgesetz in Kraft, das den Online-Glücksspielmarkt zum 1. Oktober dieses Jahres neu reguliert. Nun kündigte die Regierung an, die Online-Glücksspielsteuer im Zuge der Umstellung erhöhen zu wollen.

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Die niederländische Regierung führt höhere Kosten für die Anhebung an. (Bild: Pixabay/Bruno)

Die Festlegung der neuen Abgabesätze bedeutet für die Online-Anbieter eine Anhebung des Umsatzsteuersatzes von derzeit 1,75 % auf 1,95 %. Dies entspricht einer Zunahme der Steuerbelastung um 11,4 %.

Mit der erhöhten Glücksspielabgabe beschreiten die Niederlande den gleichen Weg, den Nachbar Deutschland jüngst eingeschlagen hat. Dort beschloss der Bundestag am vergangenen Mittwoch eine neue Glücksspielsteuer für Online-Anbieter. Diese müssen mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli eine Umsatzabgabe von 5,3 % auf virtuelle Automatenspiele und Online-Poker entrichten. Neben Oppositionspolitikern hatten auch Branchenvertreter das Vorgehen scharf kritisiert.

Die Erhöhung soll jedoch nicht auf das Online-Glücksspiel beschränkt sein. Die Regierung plant, den Steuersatz für Lotterien und terrestrische Casinos ebenfalls anzuheben, wenn auch in geringerem Umfang.

Zugleich sollen die Lizenzgebühren für Anbieter von 48.000 Euro auf 28.000 Euro sinken. Die Betreiber von Online-Glücksspiel blieben hiervon jedoch unberührt. Sie müssten auch weiterhin den bislang fälligen Betrag von 48.000 Euro entrichten. Die Regierung rechnet damit, bis Anfang Oktober rund 35 Lizenzen für das Online-Glücksspiel zu vergeben.

Höhere Ausgaben und Prävention

Als Grund für die Erhöhung gibt die Regierung wachsende Kosten an. Um den ab Herbst ausgeweiteten Markt wirksam kontrollieren zu können, komme auf die Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) ein gesteigerter personeller und finanzieller Aufwand zu.

In einem Regierungsstatement heißt es dazu:

Die Glücksspielabgabe ist seit ihrer Einführung am 1. April 2012 nicht an die Preisinflation und die Lohnkostenentwicklung angepasst worden. Dies hat zur Folge, dass die Abgabebeträge und -sätze nicht mehr ausreichen, um die Kosten der KSA im Rahmen der Aufsicht und Vollstreckung zu decken.

Die Lizenzierungs- und Verwaltungskosten seien höher ausgefallen als bei Verabschiedung des Gesetzes hätte prognostiziert werden können. Dies mache die Erhöhung nötig. Sie werde für die kommenden zehn Jahre Bestand haben.

Die Zusatzeinnahmen sollen nach Willen der Regierung nicht nur der KSA zugutekommen. Demnach sollen 25 % von ihnen direkt in einen Fonds zur Spielsuchtprävention eingezahlt werden. Damit wolle die Regierung ihre Bemühungen um einen umfassenden Spielerschutz weiter stärken.