Einspruch angenommen: Keine Strafzahlung für Glücksspiel-Anbieter Betsson

Posted on: 18/06/2021, 10:04h. 

Last updated on: 18/06/2021, 03:16h.

Für den schwedischen Glücksspiel-Konzern Betsson hat es sich gelohnt, gegen eine von der Glücksspielaufsicht Spelinspektionen verhängte Strafe Einspruch zu erheben. Wie die Behörde am Donnerstag berichtet hat [Seite auf Schwedisch], habe das Verwaltungsgericht Linköping die Strafe in Höhe von 20 Mio. SEK (1,96 Mio. Euro) gegen Betsson Anfang dieser Woche aufgehoben.

Richterpult Richterhammer
Geldstrafe annulliert: Gericht urteilt zugunsten des Glücksspiel-Konzerns Betsson (Bild: Pixabay)

Erteilt hatte die Glückspielaufsicht diese am 8. Juni 2020. Als Begründung wurden zu diesem Zeitpunkt Verstöße gegen die im Glücksspielgesetz von 2018 festgelegten Restriktionen zu Bonus- und Promotionsangeboten angeführt. Betsson soll zum einen in den Geschäften der Handelsketten Pressbyrån und 7-Eleven Gutscheine für seine Online-Glücksspiele verkauft haben.

Laut Spelinspektionen sei dies rechtswidrig, da Glücksspiel-Anbieter ihre Produkte nur über registrierte Glücksspielvermittler bereitstellen dürften. Die genannten Geschäfte zählten nicht dazu. Durch den Verkauf von Gutscheinen in nicht registrierten Verkaufsstätten habe Betsson unrechtmäßige zusätzliche Gewinne verbuchen können.

Zum anderen wurde dem Unternehmen vorgeworfen, seinen Kunden eine spezielle „Betsson Mastercard“ angeboten zu haben. Über diese seien den Verbrauchern zusätzliche Boni und Vergünstigungen gewährt worden.

In Bezug auf Bonusangebote beim Online-Glücksspiel ist das schwedische Glücksspielgesetz vergleichsweise streng. So dürfen Online-Casinos ausschließlich Neukunden einen einmaligen Willkommensbonus anbieten. Regelmäßige oder Sonderpromotionen sind grundsätzlich untersagt. Seit Juli 2020 ist der Willkommensbonus zudem auf 100 SEK (9,83 Euro) begrenzt. Dies stellte eine der drei Maßnahmen gegen übermäßiges Online-Glücksspiel während der Coronakrise dar.

Das Verwaltungsgericht Linköping sei nun jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe der Glücksspielaufsicht nicht gerechtfertigt seien. Betssons Verkauf von Gutscheinen habe nicht gegen das Glücksspielgesetz verstoßen, da es sich nicht um ein tatsächliches Glücksspielprodukt gehandelt habe.

Auch lasse sich nicht nachweisen, dass Betsson durch die Gutschein-Aktion ungerechtfertigte Mehreinnahmen verzeichnet habe. In Bezug auf die Betsson-Mastercard habe das Gericht erklärt, dass die in dem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Vergünstigungen kein Bonus im eigentlichen Sinne gewesen seien.

Der Berufung Betssons sei daher stattgegeben worden, das Urteil könne aber noch angefochten werden. Die Behörde lässt bislang jedoch offen, ob sie in Revision gehen wird.

Weniger Glück für Glücksspiel-Konzern Spooniker

Der schwedische Glücksspiel-Konzern Spooniker AB hingegen hatte kürzlich weniger Glück vor Gericht. Auch Spooniker hatte aufgrund von unerlaubten Bonusangeboten sowie unzulässigen Lotteriespielen im letzten Jahr eine Geldstrafe von der Spelinspektion erhalten.

Das Verwaltungsgericht Linköping habe die Verstöße in diesem Fall jedoch bestätigt. Dies berichtete die Glücksspielaufsicht am Dienstag. Allerdings habe das Gericht geurteilt, dass die Strafe von 100 Mio. SEK (9,8 Mio. Euro) zu hoch angesetzt worden sei. Die Strafgebühr sei daher nun auf 50 Mio. SEK gesenkt worden.

Hinsichtlich der Höhe des Bußgeldes ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass es sich an einem durchschnittlichen Betrag orientieren sollte.

In diesem Fall sei eine angemessene Höhe der Strafe an die Umsätze des Unternehmens angepasst worden. Auch in diesem Rechtsstreit bleibt abzuwarten, ob es zu einer erneuten Revision kommen könnte.