Krebs vorgetäuscht: Britische Kammer entzieht spielsüchtigem Apotheker Zulassung

Posted on: 12/04/2022, 02:33h. 

Last updated on: 12/04/2022, 02:41h.

Ein britischer Apotheker hat seine Zulassung verloren, nachdem er einen Freund um mehr als eine halbe Million GBP betrogen hat, um seine Spielsucht zu finanzieren. Dabei hatte er unter anderem behauptet, Geld für eine Krebsbehandlung zu benötigen. Wie das pharmazeutische Branchenmedium Chemist+Druggist (C+D) berichtet, sei der General Pharmaceutical Council (GPC) zu dem Schluss gekommen, dass der 33-jährige Peter S. den Berufsstand durch seine Taten in Verruf gebracht habe.

Leuchtschild Apotheke im Sonnenuntergang
Der Apotheker verlor nun auch noch seine Zulassung an die Spielsucht (Quelle:unsplash.com/Serkan Yildiz)

Spielsüchtiger Apotheker verliert Zulassung

Wie das C+D gestern berichtete, sei die Entscheidung, Peter S. seine pharmazeutische Zulassung zu entziehen, bereits im Februar gefallen. Damals habe sich der 33-Jährige vor einem Ausschuss des GPC verantworten müssen, der seine Eignung zur Berufsausübung geprüft habe. In ihrem Urteil [Seite auf Englisch] erklärten die Verantwortlichen:

Der Ausschuss (…) vertrat die Auffassung, dass nichts anderes als die Entfernung aus dem Beruf der Notwendigkeit gerecht werden würde, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Beruf und angemessene Verhaltensnormen aufrecht zu erhalten.

Der eigenen Angaben zufolge schwer spielsüchtige Peter S. hatte sich zwischen September 2018 und Mai 2019 wiederholt des Betrugs strafbar gemacht. Die Summe in Höhe von über einer halben Million GBP sei in die Begleichung von Spielschulden und die weitere Teilnahme am Glücksspiel geflossen.

Gemeindemitglied wird zum Opfer

Bei seinem Opfer, so der GPC, habe es sich um ein Gemeindemitglied der Kirche, die Peter S. regelmäßig besucht habe, gehandelt. Der Apotheker habe sich zunächst wiederholt Geld bei dem Bekannten geliehen, um, wie er behauptete, ein Apothekenbusiness in den USA aufzubauen. Letztlich hätten sich diese Zahlungen auf rund 288.000 GBP summiert.

Zeitgleich habe der Pharmazeut dem Opfer gegenüber angegeben, an Hodenkrebs erkrankt zu sein. Für die Behandlung der potenziell tödlichen Krankheit habe er ebenfalls wiederholt um finanzielle Unterstützung gebeten. Über Monate habe er dem Mann so weitere rund 130.000 GBP abgenommen.

Peter S. hatte sich wegen des Betrugs bereits im vergangenen Sommer vor Gericht verantworten müssen. Damals hatte ihn der Chester Crown Court zu einer Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt.

Zuletzt hatte er sein Opfer mit einer angeblichen weiteren Geschäftsidee gelockt. So habe er den Mann dazu gebracht, in ein angeblich kommendes Pharma-Großhandelsgeschäft zu investieren. Der angerichtete Schaden habe sich hierbei auf rund 121.000 GBP belaufen.

Nach gut einem halben Jahr habe der bis dato gutgläubige Kirchgänger begonnen, eigene Informationen zu den angeblichen Geschäften seines vorgeblichen Freundes einzuholen. So sei er auf den Betrug gestoßen. Unter anderem habe der Vater des Apothekers erklärt, dass es weder ein Business in Amerika noch eine Krebserkrankung gebe.

Der Pharmazeut selbst gab an, die Taten unter dem Druck einer schweren Spielsucht begangen zu haben. Dies sah auch der der GPC-Ausschuss als erwiesen an und erkannte in seinem Urteil an, dass Peter S. seine Spielsucht mittlerweile mithilfe von Therapiemaßnahmen unter Kontrolle gebracht habe.

Dessen ungeachtet habe er jedoch seine „Stellung als qualifizierter Apotheker“ ausgenutzt, um auf betrügerische Art an Geld zu gelangen. Ohne die absichtliche Herausstellung dieser Vertrauensposition, so die Überzeugung des Ausschusses, wäre ihm der Betrug in Höhe von über einer halben Million vermutlich nicht gelungen.