Italien: Wird die neue Steuer für Buchmacher aufgehoben?

Posted on: 18/11/2020, 04:36h. 

Last updated on: 18/11/2020, 04:36h.

Mit einem am Montag gefällten Urteil des Regionalen Verwaltungsgerichts (TAR) von Latium wird die erst im Juli beschlossene Sondersteuer von 0,5 % auf die Bruttoeinnahmen von Wettanbietern vorerst pausiert. Dies hat gestern das Branchenmagazin für Sport und Gaming AGIMEG berichtet [Seite auf Italienisch].

Blauer Fußball mit italienischer Flagge
Gericht pausiert Sondersteuer für Italiens Buchmacher (Bild: Culturaidentita.it/Creative Commons)

Die Steuer war im Rahmen des sogenannten „Neustart-Dekretes“ (Decreto Rilancio) beschlossen worden. Buchmacher sollten durch zusätzliche Steuerabgaben von 50 Mio. Euro jährlich dazu beitragen, den Wiederaufbau der von der Corona-Pandemie gebeutelten Sportindustrie mitzufinanzieren. Die Wettanbieter reagierten darauf mit Unverständnis.

Klage von Buchmacher BetFlag erfolgsversprechend

Wie AGIMEG erklärt, sei die nun erfolgte Entscheidung, die Steuer zu pausieren, das vorläufige Ergebnis einer Klage des italienischen Sportwetten-Unternehmens BetFlag S.p.A gegen die italienische Zollverwaltungsbehörde (AGM).

Laut dem Unternehmen sei die neue Steuer aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar, obwohl die AGM die Regelungen im September zu Gunsten der Buchmacher modifiziert und den Bereich der Wettbörsen (Betting Exchange) von der Steuerpflicht ausgenommen habe.

Online-Webseiten für Wettbörsen gewinnen weltweit an Beliebtheit. Anders als im Bereich der traditionellen Sportwetten, wetten die Teilnehmer nicht gegen den Buchmacher, sondern untereinander. Die Wettquoten variieren daher stark von denen der gewöhnlichen Sportwetten mit festen Quoten. Die Betreiber der Plattform verwalten dabei zwar alle Ein- und Auszahlungen, behalten selbst jedoch nur eine geringe Provision ein. Die italienische Wettsteuer stellte die Anbieter daher vor ein großes Problem. Sie sollten Steuern auf ihre Gesamtbruttoeinnahmen zahlen, obwohl der Großteil davon an die Kunden zurückfließt. Die Steuer hätte daher die Höhe der tatsächlichen Nettoeinnahmen übertroffen.

Das Gericht habe dem Buchmacher nun Recht gegeben, dass die Sondersteuer noch immer eine potenziell zu große wirtschaftliche Belastung sei. BetFlag entgehe somit der kurz bevorstehenden Zahlung der ersten Rate, die am 30. November fällig geworden wäre.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Allerdings bedeute dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass die Steuer grundsätzlich abgeschafft werde. Am 2. Dezember werde eine zweite Anhörung in der Angelegenheit stattfinden. Es bedürfe weiterer Daten und Beweise, um zu belegen, dass die Steuer tatsächlich eine unzumutbare Belastung darstelle.

So heißt es im Urteil von Montag:

Zweck dieser Entscheidung ist nicht, dem abschließenden Urteil vorauszueilen, sondern einem vorschnellen und irreversiblen Urteil vorzubeugen […] Aus diesem Grund müssen die Folgen des Urteils unter Betrachtung der gegensätzlichen Interessen der beiden Parteien beurteilt und die möglichen Schäden berechnet werden.

Es müsse somit abgewogen werden, ob der Schaden für die Buchmacher durch die Steuer größer sei als die finanziellen Einbußen für die Gegenseite, der durch den Wegfall der Steuer entständen.