Hoffnung für Spielhallen: Bund und Länder beschließen heute Corona-Lockerungen

Posted on: 06/05/2020, 12:05h. 

Last updated on: 06/05/2020, 12:05h.

Bund und Länder wollen heute weitere Lockerungen der Einschränkungen aufgrund des Corona-Lockdowns beschließen. Entscheidungen über die Wiedereröffnung von Casinos und Spielhallen werden die einzelnen Bundesländer voraussichtlich in Eigenregie treffen, zumal die Länder bereits vereinzelt einige Lockerungen beschlossen haben.

Tafel, Kreideschrift
Dürfen die Spielhallen in Deutschland wiedereröffnen? (Bild: pixabay.com)

Aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts in Berlin geht hervor, dass für alle Bundesländer eine Obergrenze der Anzahl von Neuinfektionen festgelegt worden sei, die ausschlaggebend bei der Entscheidung etwaiger Lockerungen sei. Sollten pro 100.000 Einwohner mehr als 50 Neuinfektionen vorliegen, müssten sofortige Beschränkungsmaßnahmen umgesetzt werden.

So heißt es weiter in der Vorlage:

Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.

Dürfen Casinos und Spielbanken wieder öffnen?

Sportfans und Sportwetten-Anbieter können erstmals aufatmen, denn der Bund sieht eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga vor. Geisterspiele ohne Zuschauer sollen entweder am 15. oder der 21. Mai stattfinden. Der genaue Termin soll heute beschlossen werden.

Was die Wiederinbetriebnahme der Glücksspielstätten angeht, so soll dies in der Eigenverantwortung der Länder liegen. Somit könnten die Regelungen in Bayern anders gestaltet werden als in Hessen, Berlin und Brandenburg.

Einen eigenen Weg in Bezug auf die Wiedereröffnung von Glücksspielstätten ist die Landesregierung im Saarland bereits gegangen. Spielhallenbetreiber durften am Montag unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben ihre und zumindest einen eingeschränkten Betrieb wiederaufnehmen.

Neben der Aufnahme des Spielhallen-Betriebs entscheiden die Länder auch über die Wiedereröffnung außerschulischer Bildungseinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Hotels, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, Theater und Konzerthäuser, Sport- und Schwimmanlagen sowie Prostitutionsstätten.

 Keine Gefahr durch Spielhallen

Der Fachverband Spielhallen (FSH) ist davon überzeugt, dass durch die Inbetriebnahme der Spielstätten keine Gefahr bestehe. Außerdem dürften diese nicht anders behandelt werden als Unternehmen des Einzelhandels oder personennaher Dienstleistungen.

Zur Untermauerung seiner Aussage habe der FSH ein Gutachten bei Prof. Dr. med. Bernhard C. Meyer von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingeholt.

Auf Grundlage dieses Gutachtens äußerte der FHS:

Prof. Dr. Meyer gelangt nach eingehender Analyse der Risiken aus dem Betrieb von Spielhallen zu dem wissenschaftlich begründeten Ergebnis, von Spielhallen gehe keine besondere Gefahr für eine Ausbreitung von Covid-19 aus.

Weiterhin ließen sich die empfohlenen Schutzmaßnahmen in Spielhallen gut umsetzen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die heutige Entscheidung ausfallen wird.