Werbung auf Website für Schüler-Hausaufgaben: KSA ermahnt Online-Casino
Posted on: 22/04/2025, 06:05h.
Last updated on: 22/04/2025, 08:54h.
- Wegen einer an Minderjährige gerichteten Glücksspielwerbung hat die KSA einen Online-Anbieter verwarnt.
- Das 711 Online-Casino hat laut Glücksspielbehörde auf einer Website für Schüler-Hausaufgaben ein Werbebanner geschaltet.
- In der vergangenen Woche belegte die KSA mehrere Online-Anbieter mit Sanktionen.
Die Niederlande haben in Bezug auf die Glücksspielwerbung für Minderjährige strenge Verbotsregeln erlassen. Dies dürfte auch der Online-Casino-Betreiber 711 realisiert haben. Der Grund: Die Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) wirft dem Unternehmen vor, ein Werbebanner auf einer Website für Schüler-Hausaufgaben geschaltet zu haben. Deshalb erteilte die Behörde dem lizenzierten Online-Betreiber nun eine öffentliche Rüge.

Aufmerksam gemacht auf die illegale Glücksspielwerbung für Minderjährige hatte die KSA ein Elternteil. Dieses hatte das Werbebanner auf der Website für Grundschüler entdeckt und daraufhin die Behörde informiert.
Mit der Einblendung verstieß 711 eindeutig gegen die Werberegeln der KSA. Diese sieht die Ansprache von Minderjährigen, insbesondere von Kindern, als schweres Vergehen an. In diesem Fall ließ die Behörde jedoch Milde walten. Als Begründung gibt sie an:
Die KSA hat den Verstoß mit einer Verwarnung abgetan, weil 711 selbst den Fehler beobachtet und beendet und Maßnahmen ergriffen hat, um eine Wiederholung zu verhindern.
Demnach habe 711 das Problem im Rahmen einer internen Kontrolle bemerkt. Daraufhin habe der Betreiber dafür Sorge getragen, dass sich eine solche Werbeeinblendung auf Websites dieser Art nicht wiederholt.
Nur eine von vielen Sanktionen
Die Strafandrohung ist nur eine von mehreren Sanktionen, die die KSA in der vergangenen Woche ausgesprochen hat. Dabei ging es neben dem Angebot von illegalem Online-Glücksspiel um mangelnden Spielerschutz.
So muss ein ungenannter Betreiber mit Glücksspiellizenz in den Niederlanden aufgrund mangelhafter Schutzvorkehrungen für Spieler 734.000 Euro bezahlen. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, junge Erwachsene unzureichend vor exzessivem Glücksspiel geschützt zu haben.
Die Geldstrafe wäre die höchste, die die KSA gegen einen Lizenznehmer wegen eines solchen Delikts verhängt hat. Allerdings ist die Geldbuße noch nicht rechtskräftig, denn der Betreiber hat Widerspruch eingelegt. Das noch schwebende Verfahren könnte auch der Grund dafür sein, dass die Behörde den Namen des Glücksspielanbieters bisher nicht genannt hat.
Genannt hat die KSA hingegen den Namen eines weiteren Unternehmens, das sie in den vergangenen Tagen sanktionierte. Dabei handelt es sich um den Online-Betreiber Gamusoft.
Dieser soll sein Angebot nach Willen der KSA umgehend einstellen. Ansonsten droht eine Geldstrafe von wöchentlich 280.000 Euro. Somit zeigt sich, dass die KSA weiterhin gegen Anbieter vorgeht, unabhängig davon, ob es sich um Glücksspielwerbung für Minderjährige oder andere Verstöße geht.
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