GGL verhängt Geldstrafe gegen nicht lizenzierten Glücksspiel-Anbieter

Posted on: 14/09/2023, 07:08h. 

Last updated on: 14/09/2023, 08:43h.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 EUR gegen die Red Rhino Limited verhängt. Der auf Malta lizenzierte Glücksspielanbieter habe unerlaubte Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten, obwohl bereits eine Untersagungsverfügung gegen ihn bestanden habe. Dies verkündete die GGL am Donnerstag in einer Pressemeldung.

Geldscheine, Richterhammer, Euro, Geldstrafe
GGL ahndet Verstöße konsequent mit Geldstrafen. (Bild: Pixabay)

Den Berichten der GGL zufolge habe die Red Rhino Limited ihr Angebot platincasino.de eingestellt. Die Seite sei zwar nach wie vor aufrufbar, es sei aber keine Registrierung oder Anmeldung möglich. Allerdings habe das Glücksspielunternehmen eine gleichnamige Seite mit der Domainendung .com weiter ohne entsprechende Lizenz in Deutschland betrieben.

Auf ihrer Internetseite informiert die GGL in Form ihrer Whitelist darüber, welche Glücksspielanbieter mit einer Lizenz für den deutschen Markt agieren. Für das Anbieten virtueller Automatenspiele hat die GGL seit Januar 2023 insgesamt 40 Glücksspielunternehmen mit zahlreichen Online-Präsenzen lizenziert. Online-Poker dürfen derzeit fünf verschiedene Unternehmen legal in Deutschland anbieten. Die Liste der lizenzierten Online-Casinospiel-Anbieter ist bislang allerdings noch leer. Ob und wann erste Genehmigungen für Online-Casinospiele erteilt werden könnten, ist derzeit nicht bekannt.

Neben dem Online-Glücksspielanbieter Red Rhino sei laut GGL auch eine Zahlungsdienstleisterin mit einem Zwangsgeld belegt worden. Um welche Anbieterin es sich dabei handelt und wie hoch die Geldstrafe ausgefallen ist, gab die Glücksspielbehörde nicht bekannt.

Weitere Zwangsgelder möglich

Mit ihrem Vorgehen zeige die Behörde, dass sie gegen illegale Anbieter konsequent vorgehe und ihr zur Verfügung stehende Maßnahmen ausschöpfe. Sie können Zwangsgelder zudem nicht nur einmalig erteilen, sondern so lange wiederholen und sogar erhöhen, lange die Angebote nicht vom deutschen Markt entfernt würden.

GGL-Vorstand Roland Benter erklärte:

Damit geht eine Kanalisierung zu legalen Angeboten einher. Verbraucher sollten sichergehen, dass sie ausschließlich legale Online-Glücksspiel-Angebote nutzen, da hier die strengen gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen durch die GGL beaufsichtigt werden.

Bei der nun erteilten Geldstrafe handelt es sich nicht um die erste Ahndung dieser Art durch die GGL. Bereits im März strafte sie einen Glücksspielbetreiber mit einem Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe ab. Allerdings handelte es sich um einen in Deutschland lizenzierten Anbieter. Dieser habe gegen die Bestimmungen zur Glücksspielwerbung verstoßen und seine Anzeigen auf Seiten geschaltet, die auch Werbung für illegale Glücksspielangebote betreibe.

Damit zeigt die Glücksspielbehörde, dass sie gegen jegliche Verstöße gegen die Richtlinien rigoros vorgeht. Ob zugleich eine Unterstützung legaler Anbieter, beispielsweise durch schnelle Lizenzvergabeprozesse gewährleistet wird, dazu äußerte sich die GGL nicht.