Gericht spricht Svenska Spel von 9 Mio. Euro-Geldstrafe frei
Posted on: 04/06/2025, 05:05h.
Last updated on: 03/06/2025, 02:34h.
- Ein schwedisches Gericht hat Svenska Spel von einer Millionenstrafe freigesprochen.
- 2024 hatte die Glücksspielbehörde das Unternehmen zur Zahlung von 100 Mio. SEK verurteilt.
- Die Richter sehen keine groben Verstöße gegen den Spielerschutz.
Der schwedische Glücksspielkonzern hat einen großen juristischen Erfolg erzielt. Mit dem Einspruch war Svenska Spel gegen eine dreistellige Millionenstrafe vorgegangen, die das Gericht nach einer Berufungsverhandlung nun aufhob.

Im März vergangenen Jahres war das Unternehmen von der Glücksspielbehörde zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Millionen SEK (9,2 Mio. Euro) verurteilt worden. Die Spelinspektionen hatte dem Betreiber vorgeworfen, seiner Sorgfaltspflicht gegenüber Problemspielern nicht ausreichend nachgekommen zu sein.
Laut Glücksspielbehörde wurde im Rahmen des Verfahrens ein knappes Dutzend Spieler ermittelt, die exzessiv gespielt und dabei hohe Summen verloren hatten. Die von Oktober bis Dezember 2021 erlittenen Verluste seien Svenska Spel aufgefallen. Trotzdem habe das Unternehmen nicht hinreichend gehandelt und die Spieler vor weiterem Schaden bewahrt, rügte die Behörde. Damit habe Svenska Spel gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Aufgrund der Schwere der Vergehen erließen die staatlichen Aufseher die drakonische Geldstrafe in dreistelliger Millionenhöhe.
Gegen das aus Unternehmenssicht zu harte Urteil legte der Betreiber vor einem Gericht Beschwerde ein. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte.
Gereicht verneint grobe Verstöße
Das Verwaltungsgericht in Linköping hob die Entscheidung der Glücksspielbehörde auf. Es bejaht zwar das exzessive Spiel der Betroffenen, erkennt darin aber keine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Svenska Spel.
Svenska Spel-Vorstand Fredrik Wastenson zeigte sich in einem Statement erleichtert:
Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht unserer Berufung stattgegeben und die Entscheidung der schwedischen Glücksspielbehörde aufgehoben hat. Wir haben Berufung eingelegt, weil wir der Meinung sind, dass die Strafe im Verhältnis zu den Mängeln unverhältnismäßig ist und weil es notwendig ist, mehr Klarheit bei der Auslegung der Sorgfaltspflicht zu schaffen.
Sein Unternehmen vertrete die Meinung, dass die Behörde nur Maßnahmen ergreifen dürfe, die von der Rechtsordnung gestützt werden. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Ob das Urteil Bestand hat, ist allerdings noch nicht sicher. Es ist nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden. Diesbezüglich ist bisher jedoch keine Antwort der Spelinspektionen bekannt.
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