Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet Glücksspiel­ausführungs­gesetz

Posted on: 10/06/2021, 01:36h. 

Last updated on: 11/06/2021, 08:32h.

Der Landtag in Schwerin hat gestern dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes zugestimmt. Damit kann der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Mecklenburg-Vorpommern wie geplant ab dem 1. Juli umgesetzt werden.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Das Parlament in Schwerin hat das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 abgesegnet (Foto: © Landtag MV)

Harsche Kritik hagelte es von Automaten- und Unternehmerverbänden. Ihnen zufolge bedeute das Gesetz, das auch Mindestabstände von Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen beinhaltet, das Ende Hunderter Arbeitsplätze im Land.

Protest verhallt

Noch am Dienstag waren Kritiker des Gesetzentwurfes bei einer Demonstration auf die Straße gegangen, um gegen die Mindestabstandpläne der schwarz-roten Regierungskoalition zu protestieren. Genutzt hat es den nach Angaben des Veranstalters rund 200 Beteiligten nicht. Gegen den Widerstand der Opposition stimmten SPD und CDU bei der gestrigen Landtagssitzung für die Neufassung der landeseigenen Glücksspielgesetzgebung.

Diese legt unter § 11 fest, dass zwischen Spielhallen künftig ein Abstand von mindestens 500 m Luftlinie liegen muss. Auch Schulen sind mit einem Bannradius von 500 m versehen. Wettvermittlungsstellen dürfen sich künftig nicht näher als 200 m zueinander oder zu Schulen befinden.

Tatsächlich entsprechen die nun verabschiedeten gesetzlichen Abstandsregelungen für Spielhallen im Wortlaut denen von § 11 (4) des zuletzt im Jahr 2013 geänderten Vorgängers, dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz – GlüStVAG M-V. Bislang hatte die Branche von Übergangsregelungen profitiert.

Für die verabschiedete Version hatte sich in der Vergangenheit vor allem die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig starkgemacht. Die CDU erklärte gestern, prinzipiell auch für liberalere Regelungen offen gewesen zu sein. Letztlich habe jedoch die „Koalitionsdisziplin“ obsiegt.

Zwischenzeitlich hatte der Junior-Regierungspartner Mindestabstände von 100 m ins Spiel gebracht. Auch die Linksfraktion hatte versucht, einen Kompromiss zu erwirken, der den Mindestabstand auf 300 m gesenkt hätte. Beide Ansätze waren am Widerstand der regierenden SPD gescheitert.

Branche zeigt sich empört

Heftige Kritik an dem Ausführungsgesetz hatten neben der Opposition wiederholt auch Wirtschaftsverbände geäußert. Die Einhaltung der Mindestabstände bedeute das Aus für rund 60 % aller Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern, an denen ca. 600 Arbeitsplätze hingen.

Sven Müller, Geschäftsführer des mecklenburgischen Arbeitgeberverbandes VUMV, kommentierte die Entscheidung für das Gesetz in deutlichen Worten:

Wider besseren Wissens und trotz wiederholter ausführlicher Erläuterungen der Branche hat die Regierungsfraktion SPD mit Koalitionsdruck und dem heutigen Beschluss mehrere hundert sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in MV vernichtet.

Die Sozialdemokraten verteidigten die Entscheidung auch gestern auch mit Hinweis auf den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Spielsuchtrisiken. Zudem, so die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier, habe die Branche bereits neun Jahre lang Zeit gehabt, sich auf die ab dem 1. Juli geltenden Vorgaben einzustellen.