Amerikanische Videospiel-Aufsicht führt Kennzeichnung von Lootboxen ein

Posted on: 14/04/2020, 04:50h. 

Last updated on: 14/04/2020, 04:50h.

Das US-amerikanische Entertainment Software Ratings Board (ESRB), welches ähnlich der deutschen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Sicherung und Eignung von Videospielen überprüft, hat seine offizielle Kennzeichnung über In-Game-Käufe (auch In-Game-Purchase) mit randomisierten Inhalten überarbeitet.

Videospiele im Regal in einem Geschäft
Videospiele erhalten neuen Warnhinweis über Lootboxen (Bild: Flickr/Bas de Reuver)

Der Warnhinweis, der bisher lediglich aus den Wörtern „In-Game Purchase“ bestand, soll ab sofort um „(Includes Random Items)“ [zu Deutsch: enthält zufällige Elemente] erweitert werden.

Das ESRB scheint damit dem jahrelangen Drängen besorgter Eltern und Jugendschutzaktivisten nachzugeben. Die Non-Profit-Behörde hatte die Kennzeichnung von In-Game-Käufen überhaupt erst vor zwei Jahren eingeführt.

Zufällige Inhalte als Glücksspiel

Sowohl beim ESRB als auch bei der USK wird bereits seit Jahren darüber beraten, ob Lootboxen und andere In-Game-Zufallspakete eine Art des Glücksspiels darstellen. Seitens ESRB könne man Lootboxen und Co. nicht mit dem Glücksspiel gleichstellen, da es keine Echtgeldgewinne gebe.

Die USK hingegen äußert sich auf ihrer Webseite zurückhaltend. Es liege an den Gesetzgebern, eine Entscheidung zu fällen; Lootboxen seien aber keineswegs unproblematisch.

Damals verteidigte ESRB-Chefin Patricia Vance die Entscheidung, nicht spezifisch auf das Zufallselement innerhalb einiger In-Game-Käufe hinweisen zu wollen.

Ihre Argumentation: den Eltern ginge es nicht darum, wofür genau ihre Kinder in den Spielen Geld ausgäben, sondern lediglich darum, dass nach dem Erstkauf überhaupt Folgekosten entstehen könnten. Die Behörde hatte ihre Hinweise daher „simpel“ halten wollen, um Eltern nicht zu „verwirren“.

Weiterhin Distanz zum Wort „Lootbox“

Auch jetzt scheint die Behörde dem Wort „Lootbox“ in Bezug auf randomisierte In-Game-Käufe aus dem Weg gehen zu wollen. Im Pressestatement des ESRB heißt es diesbezüglich:

Wir wollen es vermeiden, Konsumenten zu verwirren, die eventuell nicht damit vertraut sind, was eine Lootbox ist. Jüngste Recherchen haben ergeben, dass weniger als ein Drittel aller Eltern von Lootboxen gehört haben und wissen, worum es sich handelt.

Darüber hinaus reiche der Begriff Lootbox nicht aus, da dieser streng genommen nicht alle randomisierten In-Game-Käufe umschließe. Der Hinweis auf randomisierte Inhalte im Allgemeinen hingegen umfasse beispielsweise auch sogenannte Gacha Games, Gewinnräder, Skin- oder Karten-Pakete und Schatztruhen.

Ob die USK es dem ESRB in Zukunft gleichtun wird und Videospiele auf dem deutschen Markt ebenfalls mit einem Label randomisierter Inhalte kennzeichnen wird, bleibt abzuwarten. Doch auch hierzulande machen Jugendschützer zunehmend Druck.